Ausgabe 
1.6.1850
 
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1) Im Verhältniß der (in der Bekanntmachung vom 2. Januar 1850, Regierungsblatt Nr. 1 er­wähnten) Gesammtzahl aller tauglichen Dienstpflichtigen vom Musterungs- und Ziehungs-Jahre 1849 haben zu dem durch das allerhöchste Edict vom 21. d. M. aufgerufenen außerordentlichen Kontingent zu stellen:

die Provinz Starkenburg . . 516 Mann,

Oberhessen . . . 481

Rheinhessen . . 403

1400 Mann.

Die Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr, nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831, die also bestimmten Provinzialcontingente aus die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.

Darmstadt den 22. Mai 1850.

Die Grosch. Hess. Ministerien des Innern und des Kriegs.

Jaup. Frh. v. Schäffer-Bernstein.

Scrtba.

Bekanntmachung.

Der auf den 8. Juli l. I. im Landkalender irrthümlich eingetragene Lollarer Pferdemarkt, sott an diesem Tage nicht, vielmehr Montag den 1. Juli l. I. abgehalten werden.

Die Gr. Bürgermeister werden dieses veröffentlichen.

Gießen den 28. Mai 1850.

Gr. Regierungs -^Commission daselbst.

K ü ch l e r.

Ginladung

zur Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.

Die diesjährige Hauptversammlung deö landwirthschaftlichen Vereins von Oberhesfen wird

Donnerstag den 20. Juni, Bormittags 9/2 Uhr,

in der Gastwirthschaft der Frau Le um Wittwe in Salzhausen abgehalten werden, wozu nicht allein die verehrlichen Mitglieder, sondern auch, da die Versammlungen des landw. Vereins für die Folge öffentlich fein sollen, die Freunde der Landwirthschast hiermit ergebenst eingeladen sind.

Auch werden die Besitzer von schönen jungen Zuchtstiercn aufgefordert, dieselben wohl gefesselt ge- leaentlich dieser Hauptversammlung nach Salzhausen zu bringen, damit womöglich mit diesen in Zukunft regelmäßig im Monat Juni abzuhaltenden Hauptversammlungen deö landw. Vereins von Oberhessen, ein Faffelmarkt in Verbindung gebracht werde, auf welchem wegen der alsdann stattfindenden Vereinigung von Sachkennern der An- und Verkauf pieiswürdiger Zuchtstiere erleichtert werden würde. Da dies der alleinige Zweck des Austreibens von Zuchtstieren sein soll, so bittet man solche nur bis zum ,Alter von zwei Jahren am Tage der diesjährigen Hauptversammlung (20. Juni) nach Salzhausen zu bringen.

Laubach am 24. Mai 1850. ,

Der Präsident des landwirthschaftlichen Verems von Oberhessen.

Otto, Graf zu Solms-Laubach. (1124)

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundener Gegenstand.

Ein blauer baumwollener Strumpf ist gefunden nnd auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 31. Mai 1850.

Edictalladungen.

1119) Gießen.

Bekanntmachung und Aufforderung.

Johannes Rinn, Jacobs Sohn, 9r. zu Heu­chelheim, ist für einen Verschwender erklärt und unter Curatel des Eberhard Reuschling und Johan­nes Engelhard daselbst gestellt worden.

Dieses wird unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nunmehr gedachter Johan­

nes Rinn rechtliche Verbindlichkeiten irgend einer Art nicht mehr eingehen kann.

Zugleich werden Alle, welche Forderungen an Joh. Rinn haben sollten, aufgefordert, solche so gewiß binnen vier Wochen bei unterzeichnetem Ge­richte anzuzeigen, als sonst bei Regulirung der Vermögensverhältnisse darauf keine Rücksicht genom­men werden wird. Gießen am 17. Mai 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Wörner.