Ausgabe 
29.4.1848
 
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Vermischte Nachrichten.

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*) Die Einladung dazu ist nicht zeitig genug hier eingetroffen.

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rfnahme ne Vor- i begin- bei dem i zweite Knaben rebenten en.

771) (Gießen.) Dem Mangel einer weiteren Wellenbadeanstait für diesen Sommer abzuhelfen, werde ich ein Wellenbad von einigen Zellen, je nach dem Bedürfnis der Abonnenten an der mei­nem stillen Bade gegenüber liegenden Mühle an­legen und lade hierzu ein verehrliches Publikum höflichst ein. Dan. Wirth.

788) (Gießen.) Einem verehrten Publikum mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß ich nächsten Sonntag meine Wein-, Lagerbier-, Aepfel- wein- und Brandweinwirthschaft eröffnen werde.

Heinrich Schwall, in den Neuenbäuen.

753) (Gießen.) Um jede Erleichterung her­bei zu führen, haben wir die Einrichtung getroffen, daß diejenigen, welche Sand aus unserer Grube

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abfahrcn wollen, vorerst Zettel bei den Thorschrei- bern am Neuweger und resp. Seltersthor einlösen und beim Laden bei sich haben müssen. In gleicher Weise haben diejenigen, welche Lehm aus unserer, rechts an der Chaussee nach Heuchelheim gelegenen Grube, abfahren wollen, ihre Zettel vorerst bei dem Thorschreiber des Neustädterthores einzulösen. Bei der Retourfahrt werden die Zettel bei dem Thor abgegeben und der Thorschreiber reißt solche in zwei Theile und übergibt dieselben dem Fuhrmann. Wer ohne Zettel Sand oder Lehm aus unseren Gruben abfährt, ist Defraudant und wird ohne Rücksicht zur Anzeige gebracht. Auch die Mitglieder der Gruben werden Jedem gleich gehalten.

Gießen den 20. April 1848.

Ludwig Keßler u. Comp.

5) Innungen ( Gewerböerbände), welche ihre inneren Verhältnisse und Angelegenhelten selbst ordnen sollen, seien Zweckmäßig.

6) Gesellewcrden sei mit Anfertigung eines Gesellenstücks verbunden.

7) Die Meisterprüfungen sollen mehr den Zünften überlassen sein. Bet Bauhandwerkern sollen die Regierungsbcamten nicht ausschließliches Votum haben.

8) Dem Handwerk muß genügender Schutz gegen den Hausirhandel gewahrt werden.

9) Ein Gewerbtreibender soll sein Geschäft gegen ein anderes vertauschen dürfen, wenn er zu diesem die Befähigung nachweist, wobei aber Lehr- und Wanderjahre überflüssig sein sollen. , . _ . ....

10) Die Beeinträchtigung der Gewerbe durch Staats-Anstalten, Zuchthäuser re. sollen aufhoren.

Obiges wird hierdurch wortgetreu nach dem Bericht des Vorstandes der Offenbacher Lokalsektivu mit dem Bemerken zur Kenntniß der Mitglieder hiesiger Lokalsektton und Ge- werbstandes gebracht, daß zur Vorberathung dieser Punkte, zur Wahl der Abgeordneten nach Offenbach und wegen der denselben zu ertheilenden Instruktion demnächst eure Versammlung wird anberaumt werden. Zu zahlreichem Besuch fordert aus

der Vorstand der L o k a l s e k t r o u.

Am 19. April hat in Offenbach eine Besp.echung der Abgeordneten mehrerer^benachbarter Lokal-Gewerbvcreine des Großherzogthums stattgehabt *) zu dem Zweck, bu «en 3 Wochen hvom 22. ab.) daselbst zu haltenden allgemeinen Versammlung aller Localsektionen »n Gewerbtreibenden überhaupt, die Hauptpunkte der Berathung und Beschlußnahme unmaßg zu unterbreiten. Die ausgestellten Punkte sind:

1) Vertretung des GewerbstandeS tn den obersten Gewalten des Staates.

2) Jeder Gewerbtreibcnde soll sein Fach erlernt haben und nur eines betreiben.

3) Vor dem Alter von 25 Jahren soll Niemand Meister werden können.

4) Jeder Meister muß die Befähigung zu dem Betrieb seines Gewerbes durch Bestehen einer Prüfung Nachweisen, nachdem er Lehrlings-, Gesellen- und Wanderjahre be-