Ausgabe 
29.4.1848
 
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Bekanntmachung.

Die nächtliche Ruhe der Einwohner hiesiger Stadt ist bisher so ost und in vielen Fällen auf so grave Weise gestört und es sind so häufige Ercesse verübt wordeu, daß darüber von vielen Seiten laute Beschwerden geführt worden sind.

In Einschreitung gegen solche Ruhestörungen ist bisher mit besonderer Nachsicht verfahren worden, weil man hoffte, daß dieselben nur vorübergehend seyn würden. Da sich jedoch diese Hoffnung nicht verwirklicht hat und die hauptsächlichste Veranlassung dazu darin gefunden werden muß, daß seither der Schluß der Wirthshäuscr vor Mitternacht nicht mehr zur Aus­führung gebracht worden ist, so finden sich der unterzeichnete Gr. Kreisrath, der Vorstand der Stadt und der Generalrath der Bürgergarde, in gemeinschaftlichem Einverständnisse, veranlaßt, die hiesigen Einwohner davon in Kenntniß zu setzen, daß von nun an die Vorschriften über Handhabung der Feierabendstunde jedoch vorläufig mit Erweiterung derselben von 11 auf 12 Uhr wieder in Ausführung werden gebracht werden, und sprechen dieselben die zuversicht­liche Erwartung aus, daß nach den Erfahrungen, welche alle hiesigen Bürger gemacht haben werden, und bei der nun aus billigen Rücksichten gewählten Erweiterung der" Feierabend­stunde diese Bekanntmachung genügt, um der genommenen Maßregel Erfolg zu verbürgen, und der unangenehmen Nothwendigkeit zu überheben, die öffentliche Ordnung, im Interesse aller Einwohner der Stadt, durch Anwendung von Strafen herzustellen.

Sämmtliche hiesigen Wirthe werden gewiß gerne bereit seyn, mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zur Beobachtung der Feierabendstunde und zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung überhaupt mitzuwirken.

Gießen den 22. April 1848.

Der Gr Kreisrath. Der Stadtvorstand. Der Generalrath der Bnraeraarde.

Prinz. Gg. Reiber. Daniel Wirth. Fillmann. Höstereich. I. P. Möhl. Herbert.

B. Vogt. Louis Labroisse. C. Müller. C. Weidig. Kempff. Dr. Kraft.

E. Pistor. L. Großmann. E. L. Ferber. Credner. Bieler.

m L ~. Schotten den 22. April 1848.

Betreffend: Die Zahlung der rentamtlichen Ausstände.

Der Großherzoglich Hessische

Rentamtmann des Rentamts Schotten

an sämmtliche dem Rentamte noch verschuldende Bezirk sbewohner.

Mit Abführung der rentamtlichen Ausstände ist beinahe ein gänzlicher Stillstand eingetreten. Die Rcntamtskaffe soll aber fortwährend ihre Verbindlichkeiten erfüllen.

Eine Masse Holzhauerlohn, Kuliurkosten rc. ist fortwährend zu bezahlen, während ich genöthigt bin, wegen Mangels an Geld viele Zahlungsanweisungen zurück zu weisen.

Die Holzhauer sind größten Theils arme Leute, welche ihre Guthaben nicht lange entbehren können. Ich stelle deshalb besonders an die wohlhabenderen Bewohner des hiesigen Rentamtsbezirks das Er­suchen , obige Thalsachcn zu berücksichligen und Ihre' Schuldig'eiien zum hiesigen Rentamte baldigst ab­zuführen.

Nur ungern ordne ich das Zwangsverfahren an, wäre aber dazu genöthigt, wenn sie meinem Er­suchen nicht nachkommen sollten.

P r ä t o r i u s.