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4 Polizeidienern, von welchen der Eine zumal stets kränklich ist, nach vollbrachtem, zum Theil ermüdend» Tagedienst, eine geordnete nächtliche Patrouille und Aufsicht in einer ausgedehnte» Stadt oh, möglich ins Leben zu führen ist. . .. ,

Mit der Bemerkung des Einsenders, daß der Bezug der Strafgelder als ein Mißstand erscheint,« ich völlig einverstanden;' eine Abschaffung der Strafantheile steht ja aber bevor, und an den bestehen« Zuständen kann der Unterzeichnete vorläufig Nichts ändern. Wenn mir der Einsender übrigens ein 'M eingjebt, wie es, ohne vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen entgegen zu handeln, oder die Stadt ini neuen drückenden Ausgaben zu belasten, möglich ist, zahlreichere und wirksamere Organe di Polizeidienstes zu schaffen, so will ich ihm dafür sehr dankbar seyn.

Schließlich darf ich wohl die Erwartung aussprechen, daß bei Beschwerden über mangelnde Thätizj keit des Polizei-Personals die Mehrzahl der hiesigen Einwohner die angedeuteten Verhältnisse in billigt Rücksicht zieht. ,

Gießen den 25. März 1818. Prinz,

Großh. Kreisrath.

Gefundene Gegenstände.

Ein Sacktuch, ein Maaöstab und ein Geldbeutel sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dch

abgegeben worden.

Gießen am 27. März 1848.

Besondere Bekanntmachungen.

523) (Grünberg.) Die Gemeinde Lindcn- struth hat ausweislich des Hypothekenbuchs dem Karl Ehemann zu Frankfurt a. M. laut Ob­ligation vom 27. Mai 1771 für 100 fL, der Uni- versitäts-Vogtei zu Grünberg laut Obligation vom 28. August 1779 für 150 fl. und dem Hauptmann Weltz zu Grünberg laut Obligation vom 21. Sep­tember 1799 für 300 fl. ihr gesammtes Vermögen verpfändet, und da diese Capitalien längst abge­tragen, die quittirten Schuldurkundcn hierüber aber verloren gegangen seyn sollen, so werden auf An­trag der Gemeinde Lindenstruth, alle Diejenige», welche etwa noch Ansprüche hieraus bilden zu können vermeinen sollten, hierdurch aufgcfordert, solche sogewiß binnen 6 Wochen dahier gellend zu machen, als ansonst diese Verpfändungen für er­loschen erklärt und die hierüber im HhpMheken- buche befindlichen Verpfändungscinträge gelöscht werden.

Grünberg den 1. März 1848.

Gr. Hess. Landgericht das. Welker.

585) (Gießen.)

Rechnungen über Arbeitslöhne und sonstige Forderungen an die Stadt Gießen vom Jahr 1847.

Diejenigen, welche Forderungen aus dem Jahr 1847 an die Stadt Gießen zu machen haben, wollen ihre Rechnungen zur Decretur baldigst auf

meinem Büreau abgeben, damit der BüchersG nicht gehindert wird.

Gießen am 23. März 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

584) (Gießen.)

Aufforderung.

Alle diejenigen Bauhandwerker, welche ii1 Rechnungen über die von ihnen beim Eeiml Cameral- und Forstbauwesen im Baujahr 181 gefertigten Arbeiten noch nicht eingegeben hat« werden hiermit aufgefordert, dieß innerhalb 8!« gen zu thun, indem sie sonst alle Nachlheile, ieii< für sie nach den Accorden aus einer länger» 6 zögerung erwachsen, sich selbst zuzuschreiben (jabtnl Gießen am 26. März 1848.

Gr. Kreisbaumelster Holzapfel. ,

M a r k t v e r l e g u n g.

547) (Nidda.) Der auf den 18. April h fallende Krämermarkt zu Nidda, wird wegen t jüdischen Feiertagen nicht abgehalten. Dagegen st Dienstag den 4. April Schweinemarkt und M woch den 5. April d. I. Krämermarkt dahier jt was man hierdurch zur öffentlichen Kenntnis! bff

Nidda den 18. März 1818.

Der Gr. Hess. Beigeordnete L. Uhl.