Ausgabe 
29.3.1848
 
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Iuzcigcblalt ür die Stadt Gießen und die Kreise

, .. ° Darmstadt am 22. März 1848.

Regierungsblatt .AS 14. ,

Aufruf und Verständigung.

In der Proklamation dom 6. d. M. h-b-u Seine Königlich- g*il der «g-oßh-r. MUMSMZZWUL der die Begriffe scheinen verwirrt worden zu sehn; man scheint F ) l,f1ta XÄm! Schon habe ich meine Stimme dagegen erhoben; diese ernste

untergräbt die Grundlage, worauf allem etwas Gutes gedechm km-n.

Glaube Niemand, was er seinem Mitbürger durch Furcht und ^roynngeu higt, mit Sicherheit genießen zu können; alle solche Erpressungm su. ««8^ ^r Gc- «den so schnell verloren gehen, als sie auf verwerfliche We se e g oder

A'-x;L7^iskln'^GL'2"«n^ birgrch. wird stch sn« Bergehen nicht !?Xn haben; die Strafe de- Gesetze- m.». »

vatpersonen oder öffentliche Beamte erlaubt sey; es mögen namentlich - s

Ä Jhk u.ll'7estchÄm Gesetzen und Einrichtungen nnznsrieden. st Euch unsere Msmkige Belsaffim, alle Mittel, um die Ab-ud-ruugen, die Ihr wünschen mogl, auf g-- *£"** sind zur Ailloirkung bei der Gesetzgebnug berufen; wende. Euch an sie, Zhr habt ein unbeschränktes Petitionsrecht.

Gießen 1 Grünberg und Hungen.

Mittwoch den 29. März