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Iuzcigcblalt ür die Stadt Gießen und die Kreise
, .. ° ——— Darmstadt am 22. März 1848.
Regierungsblatt .AS 14. ,
Aufruf und Verständigung.
In der Proklamation dom 6. d. M. h-b-u Seine Königlich- g*il der «g-oßh-r. MUMSMZZWUL der die Begriffe scheinen verwirrt worden zu sehn; man scheint F ) l,f1ta XÄm! Schon habe ich meine Stimme dagegen erhoben; diese ernste
untergräbt die Grundlage, worauf allem etwas Gutes gedechm km-n.
Glaube Niemand, was er seinem Mitbürger durch Furcht und ^roynngeu higt, mit Sicherheit genießen zu können; alle solche Erpressungm su. ««8^ ^r Gc- «den so schnell verloren gehen, als sie auf verwerfliche We se e g oder
A'-x;L7^iskln'^GL'2"«n^ birgrch. wird stch sn« Bergehen nicht !?Xn haben; die Strafe de- Gesetze- m.». »
vatpersonen oder öffentliche Beamte erlaubt sey; es mögen namentlich - s
Ä Jhk u.ll'7estchÄm Gesetzen und Einrichtungen nnznsrieden. st Euch unsere Msmkige Belsaffim, alle Mittel, um die Ab-ud-ruugen, die Ihr wünschen mogl, auf g-- *£SÄ"** sind zur Ailloirkung bei der Gesetzgebnug berufen; wende. Euch an sie, Zhr habt ein unbeschränktes Petitionsrecht.
Gießen 1 Grünberg und Hungen.
Mittwoch den 29. März


