Ausgabe 
28.6.1848
 
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Änzeigeblatt für die Stadt Gießen und die Kreise

Gießen, Grünberg «nd Hungen.

JV1 o«), Mittwoch den 28. Juni 18418.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Montag, Mittwoch und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein ganzes Jahr für Einheimische Ist. 30 kr., für ein halbes Jahr 45 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 fl. 42 fr., halbzahrl. 5l fr. Auswärts abonmrt mau sich bei den zunächst gelegenen lvbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Emruaungsgebuyr für den Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr.

Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sepn.

Edictattadllng.

1253) Grünberg. Nachstehende Psandein- träge stehen in den Pfandbüchern des unterzeichneten Gerichts noch offen:

1) über 100 fl. zu 5% am 26. März 1834 bei Joh. Heinr. Rühl II. zu Waikartshain als Cura- tor des abwesenden Joh. Heinr. Kircher daselbst, gegen Verpfändung von s/40,

2) über 50 fl. zu 5% am 1. Februar 1831, gegen Verpfändung von 7 Grundstücken bei Heinr. Rühl II. daselbst, (beide von Joh. Conr. Theißen Eheleute zu Waikartshain),

3) über eine unbestimmte Schuld am 15. Juni 1801, gegen Verpfändung von 3%g und General- Pfand bei Gastwirth Beyer in Freienseen, von Joh. Heinr. Faust, Tambours Eheleute und dessen Eidam Joh. Conr. Wöll und Frau zu Großeneichen,

4) über 60 fl. am 9 Mai 1804 bei Hr. Horst zu Oberohmen, gegen Verpfändung von 134%3 und Generalpfand von I. Conr. Wöll's Eheleute zu Großeneichen,

5) über 100 fl. zu 5% am 5. April 1826 bei Mar Rau zu Lumda, gegen Verpfändung der Hos- raithe 2%0 von Joh. Peter Sprankel I. und dessen Frau Elisabeth, gcborne Hauth,

6) über 29 fl. von Joh. Heinr. Leni und Frau Dorothea, geborne Paul zu Großeneichen bei Joh. Müller daselbst am 29. Juni 1790, gegen generelle, auch specielle Verpfändung von 7 Grund­stücken,

7) über 60 fl. von Joh. Adam Müller's Frau zu Großeneichen bei Kaufmann Kratz in Oberohmen am 7. Mai 1810, gegen generelle und specielle Verpfändung von 7 Grundstücken, ausgenommen.

Die Betheiligten bestreiten das Fortbestehen der Forderungen, behaupte» deren Abgeiragenseyn, haben

auch mehr oder weniger Bescheinigungen deßhalb vorgelegt, und das Löschen der Pfandeinträge be­antragt.

Diesem Gesuche wird stattgegeben und das Löschen der Pfandbuchseinträge vollzogen, wenn Einsprache binnen 6 Wochen dahier nicht erhoben wird. Wer hiernach Ansprüche an die betreffenden Forderungen resp. Einsprache gegen das Löschen der Einträge in den Pfandbüchern bilden will, muß es binnen der oben bestimmten Frist thun, widrigenfalls solche unberücksichtigt bleiben.

Grünberg den 23. Mai 1818.

Gr. Hess. Landgericht daselbst.

Weicker. T h a l e r.

Besondere Bekanntmachung.

1310) Frankfurt a. M.

Bekanntmachung.

Mit dem 1.k. M. beginnt zu Vöhl, im Groß- herzogthum Hessen, die Dienstwirksamkeit einer P o st- erpedition, sowie eine zu gleichzeitiger Beförde­rung von Briefen und Päckereien eingerichtete Per­sonenpost zwischen diesem Orte und Sachsen­berg, welche letztere in nachfolgender Weise unter­halten wird:

Abgang aus Vöhl.

Montag

Dienstag

Donnerstag

Samstag

Ankunft in Sachsen berg, 9 Nhr 30 Minuten Vormittags, zum Anschluß an den Arolsen-Marburger Wagen.

7 Nhr Morgens,