Ausgabe 
27.11.1848
 
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Jnzeigesilatt

der

Stadt und des Negievungsdeztrts Gieren.

IM«Montag den 27. November 1848.

, . erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetraq ist für ein ganzes Jahr für Ein-

yelMljche 1 st. 30 fr., für cm halbes Jahr 45 fr.; für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr., halbsährl. 51 fr. Auswärts abonnirt man sich ber den zunächst gelegenen lobt. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. ß. Nr. 1. EinrückungSgebühr für den Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr.

Inserate müssen jedeSmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt sevn.

Amtlicher Theil.

Nr. R. (5. 3735. Gießen am 25. November 1848.

Betreffend: Die Wahl der Mitglieder des Bezirksraths im

Regierungsbezirk Gießen, jetzt der Ersatzmänner.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Bezirks.

Der Art. 22 des Gesetzes vom 31. Juli d. I, die Organisation der dem Gr. Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend, bestimmt, daß für den Fall der Verhinderung eines oder des andern Mitgliedes des Bezirksraths, für jedes desselben, ein Ersatzmann gewählt werden soll. Nach­dem nunmehr, wie aus unserer amtlichen Bekanntmachung vom 23. d. M. zu Nr. R. C. 3612, in Nr. 103 bes Anzeigeblattes vom 25. d. Bi. zu entnehmen ist, die Mitglieder des Bezirksraths für unseren Regier­ungsbezirk sämmtlich gewählt worden sind, beauftragen wir Sie, in Gemäßheit jener gesetzlichen Vorschrift, die Wahl der Ersatzmänner unverzüglich vorzunehmen und die Wablacten uns vorzulegen.

Wir bemerken zugleich, daß die Wahl der Ersatzmänner, ganz nach denselben Vorschriften, wie solche für die Wahl der Mitglieder deö Bezirksraths gegeben sind (§ 13 der Anleitung für das Verfahren bei diesen Wahlen) vorzunehmen ist.

K ü ch l e r.

Pietsch.

2267) Der nachstehend bezeichnete Johann Philipp Sommer II. von Ettingshausen hat sich seit Anfang des vorigen Monats von Hause entfernt und ist dessen dermaliger Aufenthalt diesseits unbekannt Wer in dieser Beziehung irgend einen Aufschluß geben kann, wird gebeten, denselben an die unterzeichnete Be­hörde gelangen zu lassen. 7

Gießen den 17. Novbr. 1848.

Die Gr. Hess. Regierungs-Commission dcS Regierungsbezirks Gießen.

Hallwachs.