Ausgabe 
26.2.1848
 
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Vermischte Nachrichten.

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Schon seit längerer Zeit ist in hiesiger Stadt die Ansicht laut geworden, daß auch Gießen gleich so vielen andern deutschen Städten sein Gesangsest halten müsse, indem eine Stadt, welche gewohnt ist, bei Betätigung eines lebendigen Sinnes für das Schone und Volksthümliche mit gutem Beispiel voranzugehen, auch in dieser Beziehung gegen ihre nahen und fernen deutschen Schwesterstädte nicht zurückstehen dürfe. Es möchte daher nur einem allgemeinen Wunsche entsprochen worden seyn, wenn auf Veranlassung der drei hiesigen Gesang-Vereine ein Cvmito aus Mitgliedern dieser Vereine, der Studirenden und der gesummten Einwohnerschaft gebildet worden ist, um mit bereits ertheilter polizeilicher Erlaubmß im Laufe dieses Sommers ein Sängerfest in hiesiger Stadt zu veranstalten. Wenn dieses Fest aber den Verhältnissen Gießens als Provinzialhauptstadt und Sitz einer frequenten Univer­sität irgend cntfprechen und gegen die Leistungen kleinerer Städte nicht zurnckstehen soll, so werden dadurch Kosten erwachsen, für welche die Kräfte Einzelner nicht hmreichen. Das Somit« rechnet daher auf das allgemeine Interesse und die Therlnahme des Publikums, und wird sich darum erlauben, eine Unterzeichnung freiwilliger Beitrage zu einer der Stadt würdigen Feier eines volksthümlichen Gefangfestes der Sanger aus Hessen und von der Lahn zu eröffnen und hofft, wenn es die Bürger- und Einwohnerschaft, sowie die Studirenden durch Abgeordnete aus seiner Mitte dieser Tage dazu einladen laßt, auf eine recht allgemeine Betheiligung.

Gießen, den 23. 'Februar 1848.

des Gesangsestes

Für das

Dr. Kraft,

Hosgerichtsrath.

Dr. Hillebrand

G. Dieffenb ach,

stud. cam.

L. Jost.

Comite

her engere Ausschuß:

Dr. Dieffenbach,

Ober-BaudirectionS-Accessist.

Kempf

M. Bardeleben,

stud. jur.

G q. Reib er,

' Bürgermeister.

H. Ferber.

W. Heinrich.

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Allgemeine Rente« Anstalt in Darmstadt.

Die Renten- beziehungsweise Jnterimsscheine pro 1847 können gegen Zurückgabe ter Ciuttungen in Empfang genommen werden bei dem Agenten Nippel.

Für die Abgebrannten in Wimpfen ist ferner eingegangen: v. I. 36 kr.; H. 2 fl. 42 kr.; ttr. K. 2fl.; S. Ist.; H. Ist-; einem Ung. 36kr.; M. M. 30fr.; Dr. M. Ist- 30kr.; H. S. Ist. 30fr-; Dr. Sch. 2 fl.