Anzeigelitatt für -ie Stadt Gießen

und die Kreise

Gießen, Grünberg und Hungen.

8. Mittwoch den 26. Januar 184l8.

Dieses Blatt erscheint jeden Dienstag und Freitag, Abends. Der Pränumerationsbetraa ist jährlich für Einheimische 1 st. 30 kr-, (mir llnterhallunasbla t 2 fl. 12 kr.), halbjährlich 45 kr., (mir Unterhaltunasblatt 1 fl. 6 kr.), für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ft- *2 fr, (.mit Untcrhaltungsblatt 2 ft. 24 kr.), halbjährlich 51 kr., (mit Unterhaltungsblatt 1 ft. 12 kr.). Auswärts abonnirt man sich ber den zunächst gelegene.i löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erpebilion, Canzleiberg Lit. B. dir. 1. Einrückung^ebühr für den Raum der gespaltenen (Lorpus-Zerle 2 kr.

Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes bis Morgens 9 Uhr längstens an die Redaktion gelangt jeyn.

Amtlicher T h e L l.

Zu Nr. K. H. Hungen am 14. Januar 1848.

Betreffend: Die Anstellung des Kammerboten Conrad

Seibert zu Hungen, als Rentamtsdicner und Erecutant und die Bestellung des Heinrich Hammel dahier als ständiger Zeuge zu den Pfändungen.

Der G r o ß h e r z o g l i ch Hessische

K r e i s r a t h des Kreises Hungen

a n

sämmtliche Gr. Hess., Fürst!, und Grast. Solms'sche Bürgermeister des Kreises Hungen.

Nach Benachrichtigung des Fürstlich Solms'schen Rentamtmanns dahier, ist Konrad Seibert als Rentamtsdiener dahier und als Erecutant und Heinrich Hammel als ständiger Zeuge bei Pfändungen, und als Vertreter des Konrad Seibert in Verhinderungsfällen, ernannt und auf Befolgung der Verordnung vom 7. Septbr. 1832, die Beitreibung der Domanial - Gefälle betr., gerichtlich verpflichtet worden. Sie erhalten daher hiervon mit der Auflage Kenntniß, solches bekannt machen zu lassen.

L. F o l l e n i u s.

Zu Nr. K. G. Grünberg am 11. Januar 1848.

Betreffend - Die Com pletirung der Feld truppen im Zahre 1848.

Der Großherzoglick Hessische

K r e i s r a t h des Kreises G r ü n b e r g

a n

sämmtliche -Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Gleichzeitig mit diesem Ausschreiben theile ich einem Jeden von Ihnen eine die Completirung der Feldtruppen in 1848 betreffende Ueberficht mit, welche Sie durch öffentliche Anheftung zur allgemeinen > Kenntniß zu bringen haben. Aus nachstehendem Verzeichniß werden Sie ersehen, "welche zum Eintritt in den Militärdienst und welche zu etwa erforderlichem Ersatz bestimmt sind. Jeden derselben haben Sie besonders hiervon in Kenntniß zu setzen, damit er sich bereit halte, auf an ihn gelangende Ordre zu dem Regiment oder Corps, welchem er zugctheilt worden, abzugehcn. Sollte ein zum Dienst Berufener durch Krankheit oder sonst eine Ursache verhindert sepn, an dem bestimmten Tage im Dienst zu erscheinen; so ha­ben Sie hiervon, und zwar, wenn Krankheit die Ursache ist, unter Beischluß ärztlicher Zeugnisse, Anzeige zu machen Ebenso haben Sie alsbald Anzeige zu machen, wenn einer der Rekruten in gerichtlicher Unter­suchung steht oder vor seinem Eintritt in Dienst in eine solche gerathen sollte.

O u v r i e r.