Ausgabe 
25.11.1848
 
Einzelbild herunterladen

815

<u Friedberg, auf Nachsuchen mit Rücksicht auf seine ge­schwächte Gesundheit, unter Anerkennung, der von ihm ge­leisteten Dienste, in den Ruhestand versetzt.

Concurrenz - Eröffnungen. Erledigt sind : die evangelische Pfarrstelle zu Lecheim, im Regierungsbezirke Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 1103 Gulden; tie Mitprediger- und erste Lehrerstelle zu Obcrramstadt, im Regierungsbezirke Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 805 Gulden, von welchem jedoch 100 fl. abzugeben sind

Edictalladung.

2184) F r o n h a u se ii.

Decret

in Sachen des Scligm. Lion zu Fronhausen, Klägers gegen

1) Johann Konrad Battefeld von hier, dermal unbekannt wo, abwesend,

2) Dietrich Vogel's Ehefrau, Anna, geb. Batte­feld von Fronhausen, Verklagte,

wegen Ausstellung einer Quittung.

Nachdem der Kläger die nachstehende Klage gegen die Verklagten erhoben hat:

Fronhauscn, am 31. October 1848. Kläger erscheint und stellt vor: Am 20. Januar 1832 habe ich von Heinrich Battefeld und Ehefrau dahier die Grundstücke Nr. Cii. 3218 und 3231. für 60 Gulden gekauft und den Preis bezahlt, ohne eine zum Löschen taugliche Quit- tung erhalten zu haben. Die Verkäufer finb verstorben und von ihren beiden Kindern, den Verklagten nach Gesetz beerbt worden. Ver- klagter 1. ist nach der Bescheinigung des Orts- vorstandcs in 1. seit langen Jahren unbekannt wo, abwesend. Ich kann in Güte keine Quittung erhalten und bitte:

Verklagte zur Ausstellung dieser Quittung und zum Kostenersatze zu verurtheilen, dem Milverklagten 1. auch zur Einlassung auf die Klage öffentlich zu laden,"

und der Mitverklagte 1. bescheinigter Maßen unbe­kannt wo, abwesend ist, wird demselben die Klage mit der Auflage hierdurch mitgetheilt, den Kläger- klaglos zu stellen, oder in dem auf den 14. Decem- ber, früh 9 bis 11 Uhr, bezielten Termine sich einzufinden.

In diesem zur mündlichen Verhandlung bestimm­ten Termine haben beide Theile entweder in Person oder durch zulässige, gehörig legitimirte Bevollmäch­tigte das Geeignete vorzubringen, auch die Beweise ihrer Behauptungen bereit zu halten und für den

und wobei Vorbehalten bleibt, statt dieser Abgabe einen der­selben gleichkommenden Betrag von den Einkünften der Stelle abzutrennen.

Sterbfälle. Gestorben sind: am 15. October der evangelische Pfarrer Nicolaus Drescher zu Münster, im Regierungsbezirke Friedberg; am 17. October der Stemplet: bei der Fabrikation des Siempelpapiers, Daniel Haas ut Darmstadt; an demselben Tage der Schullehrer Lconhard Peppler zu Sichenhausen, im Regierungsbezirke Nidda.

Fall, daß die Sacke durck gegenseitige Erklärungen nicht sofort sich erledigt, alsbald ihre Urkunden in beweisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu be­nennen und von der Eideszuschiebung Gebrauch zu machen, sowie über ihr beiderseitiges Vorbringen sich zu erklären.

Ersckeinen die Verklagten in dem Termine nicht, so wird die Klage für eingestanden angenommen, und bleibt Kläger aus, so werden die Verklagten von der Instanz entbunden.

Beweismittel, welche vorgeschriebener Maßen nicht geltend gemacht worden sind, werden in diesem Recktsstreite nicht weiter berücksichtigt, und That- sachen und Urkunden, sowie die zugeschobenen Eide, über welche die erforderliche Erklärung nicht erfolgt, sind als eingestandcn, beziehungsweise als anerkannt nnd verweigert anzusehen.

Erklärungen eines nicht gehörig Bevollmächtigten bleiben, insofern nicht aus besonderen Gründen eine weitere Frist zur Beibringung der Vollmacht ge­stattet wird, unbeachtet.

Und dient dem Mitverklagten 1. zugleich zur Nachricht, daß die ferneren in dieser Sache ergehen­den Verfügungen ihm nur durch Anschlag an der Gcrichtsthüre werden mitgetheilt werden.

Fronhausen, am 31. October 1848.

Kurfürst!. Hess. Justizamt Amelung.

ges. Egger, Rf.

Besondere Bekanntmachungen.

2257) Gießen. Die Gewerbspatente für 1849 sind ausgefertigt und liegen zur Unterschrift der Gewerbtreibenden bereit. Zur Vollziehung der bezüglichen Unterschriften werden folgende Tage bestimmt:

Donnerstag den 30. November, Freitag den 1. December und Samstag den 2. December,