Beilage zu j\$ 25.
Vermischte Nachrichten.
543) (Gieße n.)
Feuer - Versicherungs - Gesellschaft Colonia,
sanktionirt durch des GroßhrrzvgS von Hessen und bei Rhein König!. Hoheit. GrnnÄcapital 3 Miüionen Thnler (tl. 5,250,000) Nachdem die Gesellschaft, in Erfüllung der in der Allerhöchsten Verordnung vom 26. November v. I. als Bedingung für den Genuß der Rechle eines inländischen Instituts bezeichneten Verpflichtungen, eine entsprechende Anzahl Actien im Großherzogthum begaben und ein Garantie-Kapital beim höchstpreislichen Ministerium d. I. u. d. I. hinterlegt hat, eröffnet sie ihre Geschäfte im Großherzogthum mittelst der uachbezeichneieu, von den hohen und höchsten Behörden bestätigten Agenten, nämlich:
in der Provinz Starkenburg:
des Herrn Bürgermeisters L. Köhl in Gernsheim,
„ „ Traupel in Bensheim,
„ „ Jagemann in Fürth,
„ Gem.-Einneh. F. (5. Steingötter in Langen,
„ Kaufmann Beruh. Otto Röhrig in Offenbach,
„ Gem.-Einneh. Möller in Neustadt,
i n der Provinz Oberhessen: des Herr» Ludw. Gerh. Hast in Gießen,
„ P. Preusser in Friedberg,
„ Christoph Funk in Hungen,
„ August Reuniug in Nidda,
„ Ernst R am speck in Alsfeld,
in d e r Provinz Rheinhessen:
des Herrn Ludw. Ph. Ab resch in Worms,
„ Gem.-Einneh. Fischer in Oppenheim,
„ Joh. Bapt. Soherr in Bingen,
„ Gutsbesitz. Masch mann in Alzey, der Herren Gebrüd. Städel in Mainz, sowie des Unterzeichneten von höchstpreisl. Ministerium bestätigten General-Agenten.
Die Gesellschaft versickert bewegliche Gegenstände jeder Art, als: Kirchen-, Haus- und Geschasts- geräthe Maaren, Vieh, Vichfulter, Ernten, Fabrikgeräthe, Maschinen u. s. w., gegen mäßige feste Prämien fo daß der Versicherte unter keinen Umständen eine Nachzahlung zu leisten hat.
Die Erwirkung der gesetzlichen Versicherungs-Genehmigung besorgen die Agenten, und ist der Antragende jeder deßsallsigen Bemühung überhoben.
(Sine Taration der Versichcrungsgegenstäiide findet in der Regel nicht Statt.
Die Vernehmung der Nachbarn fällt allgemein weg, die Erklärung des Hauseigenthümers Hinsicht- lich des Miethers gleichfalls, wenn der Letztere zum Handelsstaube gehört, und für die übrigen Miether ist die Frist der Erklärung auf drei Tage beschränkt.
Die Versicherungs- Genehmigungen erfolgen direkt von den Herren Kreis-resp. Landrathen.
Das Visa der Polizei: geschieht durch den Allerhöchst ernannten Spezial -Director der Gesellschaft Herrn Geh. Rath v. Kuder zu Darmstadt. .
Formulare zu Versicherungs-Anträgen und Abdrucke der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, des letztjährigen Rechnungsabschlusses, sowie der Statuten der Gesellschaft werden bei den Agenten unentgeld-
lich verabreich!.
Darmstadt den 17. März 1848.
I. G. K a h l ert,
General- und Haupt-Agent der Colonia.


