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Edictalladung.
1259) Gießen. Forderungen an den Nachlaß des verstorbenen Bäckers Ludwig Kempf dahier, sind binnen 3 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte nm so gewisser anzuzekgen, als sonst auf spätere Anmeldungen keine Rücksicht genommen werden wird.
Gießen den 15. Juni 1848.
Gr. Hess. Stadtgericht Haberkorn.
1253) Grünberg. Nachstehende Pfandcin- träge stehen in den Pfandbüchern des unterzeichneten Gerichts noch offen:
1) über 100 fl. zu 5% am 26. März 1834 bei Joh. Heinr. Rühl II. zu Waikartshain als Cura- tor des abwesenden Joh. Heinr. Kircher daselbst, gegen Verpfändung von %0,
2) über 50 fl. zu 5% am 1. Februar 1831, gegen Verpfändung von 7 Grundstücken bei Heinr. Rühl II. daselbst / (beide von Joh. Conr. Theißen Eheleute zu Waikartshain),
3) über eine unbestimmte Schuld am 15. Juni 1801, gegen Verpfändung von 32/35 und Generalpfand bei Gastwirth Beyer in Freiensceu, von Joh. Heinr. Faust, Tambours Eheleute und dessen Eidam Joh. Conr. Wöll und Frau zu Großeneichen,
4) über 60 fl. am 9 Mai 1804 bei Hr. Horst zu Oberohmen, gegen Verpfändung von 1342/43 und Generalpfand von I. Conr. Wöll'ö Eheleute zu Großeneichen,
5) über 100 fl. zu 5% am 5. April 1826 bei Mar Rau zu Lumda, gegen Verpfändung der Hof- raithe 2%0 von Joh. Peter Spraukel I. und dessen Fran Elisabeth, gcborne Hauth,
6) über 29 fl. von Joh. Heinr. Leni und Frau Dorothea, geborne Paul zu Großeneichen bei Joh. Müller daselbst am 29. Juni 1790, gegen generelle, auch specielle Verpfändung von 7 Grundstücken ,
7) über 60 fl. von Joh. Adam Müller's Frau zu Großeneichen bei Kaufmann Kratz in Oberohmen am 7. Mai 1810, gegen generelle und specielle Verpfändung von 7 Grundstücken, ausgenommen.
Die Betheiligten bestreiten daS Fortbestehen der Forderungen, behaupten deren Abgeiragcnseyn, haben auch mehr oder weniger Bescheinigungen deßhalb vorgelegt, und das Löschen der Pfandeinträge beantragt.
Diesem Gesuche wird stattgegeben und das Löschen der Pfandbuchseinträge vollzogen, wenn Einsprache binnen 6 Wochen dahier nicht erhoben wird. Wer hiernach Ansprüche an die betreffenden Forderungen resp. Einsprache gegen das Löschen der Einträge in den Pfandbüchern bilden will, muß es binnen der oben bestimmten Frist thun, widrigenfalls solche unberücksichtigt bleiben.
Grünberg den 23. Mai 1818.
Gr. Hess. Landgericht daselbst.
Wclcker. T h a l e r.
Besondere Bekanntmachung.
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Kunz, Justus.
Lang, Pumpcnmacher.
Bopp, Assistent.
Dickorö, Lehrer.
v. Grolman, Hofger.-Rath. Grosmann, Louis. Herzberger, Registrator. Heyer, Buchhändler.
Koch, Dr.
Köhler, Schreiner.
Petri, Louis.
Reiber, Bürgermeisicr. Schäfer, Hofaer.-Rath.
Senner, Sattler., Weber, Hofger.-Rath. Wortmann, Hofger.-Rath.
1298) Gießen. Die Unterzeichneten sind als Comite von der am 16 .d. Mts. stattgefundcucn Volköversammlnng gewählt, nm freiwillige Beiträge zur Anschaffung von Waffen für solche, die der Bürgerwehrangebören, aber unvermögend sind, dieselben sich selbst anzuschaff n, in hiesiger Stadt zu sammeln.
Die Einsammlung wird, da solche von dem Generalrath der Bürgergarde genehmigt worden ist, im Laufe nächster Woche stattfinden, und darf man hoffen, daß der große Wohlthätigkeitssinn, welcher sich schon ko oft bei den Einwohnern GießenS gezeigt, auch hier bei dieser Angelegenheit sich bethätigen wird, wozu man sich noch die Bemerkung zu machen erlaubt, daß, im Falle die Subscription recht reichhaltig ausfällt, hierdurch ein weiterer Ausschlag in der Commune vermieden werden wird, da nach dem Gesetzesentwurf über die Bürgerwehr die Bewaffnung jedem Einzelnen obliegt, und nur für die Unser- mögenden die Gemeinde einzustehcn hat.
Gießen den 23. Juni 1848.


