Jmcigeblalt
der
Stadt und des Negienmgsbezlvks Gießen.
111. Sonnabend den 23. December 18&S.
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Amtlicher Theil.
Auszug aus dem Großh. Hess. Regierungsblatt Rr 68
vom 9. December 1848.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Titulaturen und Rangsbezeichnungen der Behörden und Beamten^im Geschäftsverkehr betr. — 2) Bekanntmachung, die zur Ergänzung uno Vermehrung der Feldtruppen für das Jahr 18.19 aufqeru- fenen Militärpflichtigen, insbesondere die Vertheiiung der verschiedenen Aufgebote auf die Provinzen betr.; — 3) Bekanntmachung, die Ausführung des Artikels 3 des Vertrags vom 8. Mai 1841 wegen der Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier, Tabak und Malz betr.; — 4) Bekanntmachung, die Resultate der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkaffe vom Jahr 1846 betr.; — 5) Bekanntmachung, die Heppenheim-Miltenberger und Fürth-Heppenheimer Postwagen-Course betr.; — 6) Bekanntmachung, die Local-Postverbindung zwischen Offenbach und Frankfurt betr ; — 7) Bekanntmachung, den Frankfurt-Büdinger Postwagen-Cours betr.; — 8) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlagen HI. Klaffe in der Gemeinde Gumbsheim für 1848 betr.; — 9) Desgl. eines Theils der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Obergleen im Regierungsbezirke Alsfeld für 1849 und 1850!; — 10) Desgl. einer Umlage in der Gemeinde Thalitter, Regierungsbezirks Biedenkopf, für 1848; — li) Namensveränderung; — 18) Dienstnachrichten; — 13) Dienstentbindung; — 14) Coucur« renzeröffnungen; — 15) Berichtigungen.
Bekanntmachung, die Titulaturen nud Rangsbezeichnungen der Behörden und Beamten im Geschäftsverkehr betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu befehlen geruht, daß in dem Geschäftsverkehr der Großh. Behörden unter sich und in Eingaben an dieselben die Bezeichnungen der Behörden als Höchstpreislich, Hochpreislich, Hochlöblich, Wohllöblich re. rc., wo sie früher vorgeschrieben waren oder sich in anderer Weise eingeführt und bis jetzt erhalten haben, weggelaffen werden sollen, und eben so die auf persönlichen Rang der Beamten sich beziehenden Bezeichnungen, als Ercellenz, Hochwohlgeboren, Wohlgeboren, zu vermeiden seien.
Darmstadt am 25. November 1848.
Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium.
I a u p.
Neuling.


