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werden können und sehe ich mich deßhalb veranlaßt, Sie zu beauftragen, alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß jeder, der eine Verbesserung der fraglichen Art, von der Bedeutung, daß eine besondere Einsichtsnahme der Mühe werth erscheint, innerhalb Ihrer resp. Geineinden-Gemarkungen be- absichligc, und dabei den Rath der genannten Herren in Anspruch zu nehmen wünsche, sich binnen 8 Tagen bei Ihnen meiden möge, damit Sie alsdann im Stande sind, mir deßfallsige Mittheiliing zu machen und ich, soviel möglich, veranlassen kann, daß bei der fraglichen Besichtigung im Kreise zugleich hierauf Rücksicht genommen werden kann. Ich wünsche deßhalb, daß Sie auch den Gemeinderath, unter Zuziehung des Wiesenvorstandcs, darüber besonders zu Protokoll vernehmen, ob derselbe bezüglich der den Gemeinden gehörigen Wiesen einen Antrag der fraglichen Art zu stellen hat und ist jedesmal zugleich am Schluffe zu bemerken, ob und welche Privatwiesenbesitzer sich etwa gemeldet haben. Von selbst versteht es sich wohl, daß in einem solchen Falle möglichst genaue Angaben über die bezüglichen Wünsche und Anträge beigefügt werden müssen.
Die Erledigung dieser Auflage, welche Sie sich, im Interesse Ihrer Gemeinden und Gemcindeange- hörigen recht angelegen seyn lassen wollen, erwarte ich jedenfalls bis zum 15. März d. I.
O u v r i e r.
Edictattadung-
32) (Ulrichstein.) Gegen Georg Fuchs III. von Wohnfeld hat Gr. Hofgericht der Provinz Obcrhessen den Coucursproceß erkannt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an denselben haben, aufgefordert, solche so gewiß im Termin
den 3. März d. I., Morgens 8 llhr, dahier anzuzcigen, widrigenfalls sie damit, ohne ei» besonderes zu erlassendes Präelustvdccret, von der Masse ausgeschlossen werden.
Ulrichstein den 31. December 1847.
Gr. Hess. Landgericht daselbst. Stammler. Br ü ck.
Besondere Bekanntmachung.
328) (Gieße n.) Aufforderung UN die Schuldner der hiesigen Pfund- und
Leihanstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September. .October, November und December 18-47 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 25. Februar bis einschließlich den 25. März dieselben entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 26. April d. I stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums, kann weder Einlösung, Prolongation, noch Umschreibung vorgcnommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Bersteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.
Gießen den 18. Februar 1848.
Die Pfandhausverwaltung.
Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
350) (Gießen.)
Main-Weser-Eisen bahn.
Versteigerung von Ba,rar-beiten
Montag den 6. März l. I., Vormittags um 9 Uhr, sollen in dem Gasthause zum Promenadehans dahier die bei Herstellung der nachgenannten Uebergangs- werke erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, nämlich bei:
I. Erbauung eines Viadukts bei Badenburg.
1. Maurer- und Steinhauerarbeit ohne Material, veranschlagt zu 2097 fl. 17 fr.
II. Erbauung eines Viadukts in der Schwarzlach bei Gießen.
1. Maurer- und Steinhauerarbeit ohne Material , veranschlagt zu 1765 fl. 28 fr.
III. Herstellung eines Durchlasses am Bahnhof bei Gießen.
1, Maurer - und Steinhaucrarbeit ohne Material, veranschlagt zu . . . 1200 fl.
2. Lieferung von 14 Cubikklaftcr Sand, veranschlagt zu etwa .... 200 fl.
IV. Er!'auung eines Viadukts südlich oes Bahnhofs bei Gießen.
1. Maurer - und Steinhauerarbeit, ohne Material, veranschlagt zu 2930 fl. 13 fr.
2. Lieferung von 6,850 tzubikklafter Sand, veranschlagt zu .... . 137 fl-
V. Herste
1. Mai tc, VI. Erba
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1. Mai tei
2. Zim zu VII. Erb
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