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Gefundene Gegenstände.
Ein Sacktuch, ein Messer, ein Kinderstrumpf und eine Anhängetasche mit einigen Kreuzern sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 21. Juli 18-18.
Edictalladungen.
1389) Hungen.
Den abwesenden Johannes Müller von Trais- Münzenberg betr.
Johannes Muller, Sohn deö verstorbenen Philipp Müller aus dem hiesigen Bezirksorte TraiS- Münzenberg, in 1777 geboren, demnach jetzt über 70 Jahre alt, ist, den vorhandenen Nachrichten ge- mäs, bereis seit 30 und mehreren Jahren abwesend, und sein Aufenthalt ist unbekannt, auch sein Leben ungewiß.
In Folge der bereits unterm 7. Januar 1840 erlassenen Edictalladung, wurde sein, unter Ver- waltung stehendes, Vermögen an seine Schwester, Heinrich Kaisers Wittwe, gegen Caution verabfolgt, und da nunmehr die definitive Ueberweisung veranlaßt ist, so wird der genannte Johannes Müller aufgefordert, sich sogewiß binnen 3 Monaten anzumelden, als sonsten sein Vermögen als Erb- schaftömasse behandelt werden wird.
In Gleicher Weise haben diejenigen, die etwa außer der Wittwe Kaiser, Ansprüche zu machen gedenken, bei Vermeidung der Nichtbeachtung binnen 3 Monaten solche auzuzeigen.
Hungen am 4. Juli 1848.
®r. Hess Fürst!. Solms-Braunfelfisches Landgericht.
Hofmann.
1442) Ulrichstein. Forderungen oder sonstige Ansprüche an Johannes Hofmann III , Wirth zu Bobenhausen, gegen welchen Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen den Concursproceß erkannt hat, sind in dem auf
Freitag den 15. September l. I., Vormittags 8 Uhr, anberaumtcn Liquidationstermin sogewiß auzuzeigen und zu begründen, als sonst sie ohne ein besonders zu erlassendes Ausschußdecret, von der Masse ausgeschlossen werden.
Ulrichstein den 13. Juli 1848.
Gr. Hess. Landgericht das. Stammler Bruck.
Besondere Bekanntmachungen.
1443) Gießen.
Die Bürgermeisterwahl betreffend.
Bei der am 14., 15., 17. und 18. d. Mts. dahier stattgefundenen Wahl dreier Candidaten zum Bürgermeisteramt für die Sadl Gießen haben von 1045 stimmfähigen Bürgern, (von denen übrigens 70 als abwesend bezeichnet worden sind) 628 abgestimmt und treten somit diejenigen, welche nicht abgestimmt haben, nach Art. 37. der Gem.-Ordn. dem Ergebniß der erfolgten Abstimmungen bei.
Dieses besteht, wie bereits durch die Schelle zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, darin, daß folgende Bürger:
1) Gr. Bürgermeister Reiber mit 428 Stimmen,
2) Kaufmann Heinrich Ferber mit 314 Stimmen, 3) Büchsenmacher Ludwig Großmaun mit 147 Stimmen
als die drei Höchstbestimmten aus der Wahl her- vorgegangen sind.
Hierbei wird in Gemäßheit der Art. 37, 4) und 38 ter Gem.-Ordn. weiter öffentlich bekannt gemacht :
1) das Wahlprotoevll nebst der Abstimmungs- und Zähllifte und den weiteren Anlagen liegt drei Tage lang, am 24., 25. und 26. d. Mts. von Morgens 9 bis Mittags 12 Uhr auf dem Bürcau des Gr. Bürgermeisters unter Aufsicht desselben zu Jedermanns Einsicht offen;
2) cs ist dadurch jedem Bürger die Möglichkeit gegeben, sich sowohl von der richtigen Zählung der Stimmen, als wie davon zu überzeugen, daß seine Abstimmung richtig eingetragen Worten ist;
3) jedem Bürger steht das Recht zu, binnen derselben drei Tage etwaige gesetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder die Gewählten bei Gr. Kreisrath dahier zur Einbeförderung an den Großherzog, Administrativjustizhof einzureichen.
Gießen den 20. Juli 1848.
Der Wahlcommissäc
Dr. Vogel.


