Ausgabe 
20.11.1848
 
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Anzeigeblatt

der

Stadt mb des Regierungsbezirks Gießen.

W. 1.EK2. Montag den 20. November 18Ä8.

, . dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal:. Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für (Sin- heimische 1 fl., mr Auswärtige incl. Postaufschlaa 1 fl. 6 fr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämie.n. In Gießen der der Erpedltion, Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1. EinrückungSgebühr für den Raum der gespaltenen Corpus-Zeile 2 fr.

jnicratc muffen jcdeSmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaftion gelangt scyn.

Amtlicher T h e i l.

Auszug aus dem Gr. Hess. Negierungsblatte Nr. 63'/-.

vom 4. November 1848.

Nr. 64 vom 9. November 1848.

3» halt: 1) Bkkauntmachung, die Ausgabe von Grundrentenschemen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der für die Gemeinde Wallertheim für 1848 genehmigten Umlage auf das Steuerkapital der OrtS. einwohner betr.; -- 3) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit deS Art. 30 des Strafgesetzbuch» bekannt zu machender, Straferkenntntffe der Gerichte der Provinz Oberheffcn; 4) Dienstnachrichten; 5) Dienstentlassung; 6) Verätzung in den Rnhestand: 7) Concurrenzeröffnungen; 8) Sterbfälle.

V e e 0 v d n n n g ,

die Verlängerung des gegenwärtigen Vereinszolltariss betr.

öuDWJG ISL von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen

u n d b e i Rhein rc. re.

Da über eine für ganz Deutschland gemeinschaftliche Zollgesetzgebung gegenwärtig Berathungen zu Frankfurt a. M. stattfinden, so wird die Herausgabe eines neuen berichtigten Vereinszolltariss für die mit dem Jahre 1849 beginnende neue Tarifperiode ausgesetzt; es bleibt vielmehr der für die Jahre 1846, 1847 und 1848 erlassene Zolltarif, sowie die denselben ergänzenden Erlasse (Verordnungen):

1) vom 28. Octobcr 1845 (Nr. 31 des Regierungsblatts), betreffend die provisorische Erhöhung der Eingangszollsätze für verschiedene Maaren, und zwar:

für einzelne zu den kurzen Maaren (pos. 20 des Tarifs) gehörige Artikel, für lederne Handschuhe Cpos. 21. d. ), für Franzbranntwein (pos. 25 b.), für Papiertapeten (pos. 27. d. );

2) vom 13. März 1846 (Nr. 15 des Regierungsblattes), betreffend die Herabsetzung des Durchgangs­zolles auf den Straßen der linken Rhcinseite von den Häfen des Mittel- und Oberrheins über die Grenzlinie von Saarbrücken bis Neuburg am Rhein;

3) vom 27. October 1846 1 Nr. 34 des Regierungsblatts), betreffend die Abänderung mchrerer Tarifsätze, und zwar:

a) in der zweiten Abtheilung: der Sätze für rohe Baumwolle und Baumwollengarn (pos. 2.) Farbhölzer (pos. 5.), geknoppertes Eisen (pos, 6.), Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren (pos. 22 ), Vieh (pos. 39);

b) in der dritten Abtheilung: des Tariszollsatzes für Talg;