580

AbschLe-swoete:

Werthe Vorstände -er Gemeinden des Kreises Gießen,

Liebe Mitbürger insgesammt!

Es sind nun nahebei 6 Jahre, daß ich durch das Vertrauen des Großherzogs, Königliche Hoheit, in Ihre Mitte berufen woroen bin.

Ob ich dieses Vertrauen verdient habe? Darüber zu urtheilen, gebührt Ihnen, gebührt der öffentlichen Meinung und ich sage daher Nichts von Demjenigen, was unter meiner Verwaltung des Kreises Gießen unter anerkennungswerther Mitwirkung der Gemeinde-Vorstände, in den verschiedenen Zweigen der admini­strativen Thätigkeit geschehen; ich erörtere nicht, ob und in wie weit die öffentlichen Zustände des Kreises einer Verbesserung zugeführt worden sind.

Ich glaube, die Hand auf's Herz, wenigstens soviel selbst versichern zu können und zu dürfen, daß ich redlich gewollt und gestrebt, und treue Erfüllung meiner Berufspflichten zu allen Zeiten für die Aufgabe meines amtlichen Lebens gehalten habe.

Auch die hier und da vorgekommenen, einen Theil meines amtlichen Verhaltens verdächtigenden, Nach­reden, kann ich im Näheren unerwähnt lassen im Hinblicke darauf, daß Niemand und Derjenige am Wenigsten solchen Anfeindungen entgeht, welcher eine öffentliche Stellung einnimmt, daß es leider zu allen Zeiten Menschen gibt, die Lust darin finden, ihren Nebenmenschen wehe zu thun!

Ich stelle das abwägende Urtheil Denjenigen anheim, welchen meine Amtsführung allseitig bekannt ist und die nach Beruf und Charakter fähig find, eine begründete Anficht zu gewinnen; halte mich aber verpflichtet, meinen herzlichsten Dank für die vielseitigen mündlichen und schriftlichen Anerkennungen meiner Beruföthätigkeit, welche mir im Laufe meiner Verwaltung, und insbesondere in letzter Zeit, in Stadt und Land zu Theil geworden find, hierdurch öffentlich auszusprechen.

Die höchste Staatsbehörde hat mir nun einen andern Wirkungskreis angewiesen.

Ich verlasse diesen Bezirk, diese Stadt, worin ich so viele Jahre thätig war und wo unter den Mühen und Sorgen eines bewegten, zum Theil schwierigen, Geschäftslebens so manches Zeichen ungeheuchelter freundlicher Gesinnung und liebevoller Anhänglichkeit mein Leben erheiterte, mit dem Gefühle der Wehmuth das Jeden ergreift, welcher aus einem ihm lieb gewordenen Geschäftskreise, auö der Mitte von Freunden und achtungswerthen Bekannten, scheiden muß.

Meine innigsten Wünsche sind darauf gerichtet, daß der Wohlstand im Kreise Gießen von Jahr zu Jahr sich erhöhen, daß insbesondere die Stadt, welche ich jetzt verlasse, zu immer größerer Blüthe heranrcife, daß die Zufriedenheit mit den öffentlichen Zuständen allgemein mehr und mehr sich kräftigen und daß mir end­lich Ihre Achtung und freundliche Gesinnung in meine neue Heimath nachfolgen möge!Leben Sie wohl!

Gießen am 18. August 1848. Prinz,

Gr. Kreisrath des Kreises Gießen.

Zu Nr. K. G. Gießen am 18. August 1848.

"Betreffend: Die Nothwendigkeit des Besitzes von Jagd­waffenpässen für die Jagdtheilnehmer.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises

Es sind wiederholte Anfragen geschehen, ob bei Ausübung der Jagd nur die Jagdpächter oder auch jämmtliche Theilnehmcr mit Jagdwaffenpässen versehen seyn müssen.

Diese Verbindlichkeit für letztere ist in der Verordnung vom 28. Juni ! 827, Regbl. S. 228 ff, deutlich ausgesprochen, worauf Sie die Jagdpächter und Jagdtheilnehmer zur Vermeidung von Strafen auf­merksam machen wollen.

I. Abw. Gr. Kreisraths Dr. Vogel, Kreissecretär-Vicar.