Anzeigeblatt
der
Stadt Md des Regierungsbezirks Gieren.
Jo 83. Sonnabend den 16» September 18418.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Montag und Sonnabend. Der Pränumerationsbetrag ist für ein halbes Jahr für Einheimische 1 fl., für Auswärtige incl. Postaufschlaq 1 fl. 6 fr. Auswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erpedition, Eanzleiberq Lit. B. Nr. 1. Einrückungögebühr für den Raum der gespaltenen CorpuS-Zeile 2 kr.
Inserate müssen jedeSmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt seyn.
Amtlicher Theil.
Nr. R. C. 1087. Gießen am 14. September 1848.
Betreffend'. Die Aufstellung und Einsendung der Viehstanrstabelien für 1818,
Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des hiesigen Regierungsbezirks,
mit Ausnahme der zum früheren Kreis Gießen gehörigen Gemeinden.
Wir fordern Sie auf, binnen längstens 8 Tagen den Durchschnittsmittelpreis einer jeden Viehgattung in Ihren Gemeinden berichllich anzugeben.
In Verhinderung des Dirigenten r
v. W i l l i ch. vdt Hallwachs.
Wir sehen uns veranlaßt, auf den §. 5 der Jagdwaffenpaßordnung, wonach die Jagdwaffenpaßtaren, immer an den Einnehmer des Districtö, welchem derjenige angehört, der den Jagdwaffenpaß löst, zu bezahlen sind, mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Districts-Einnehmer zur Befolgung dieser Vorschrift angewiesen sind, und ihnen daher kein Borwurf gemacht werden kann, wenn sie die fraglichen Taren, von Nichtangehörigen ihres Distcicls anzunehmen verweigern.
Gießen den 12. September 1848.
Die Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
K ü ch l e r. vdt. Hallwachs.
Gefundene Gegenstände.
Ein kleines Halstuch, ein buntes Sacktuch, ein gestrickter Kinderschuh und fünf Pfandhausscheine sind gefunden und auf Großherzogl. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen den 14. September 1848.


