Tln^eigrblatt für die Stadt Gießen und die Kreise
Gießen, Grünberg und Hungen.
Jfä Mittwoch den 16. Februar 18^8.
Di-s-« Blatt erscheint jeden Dienstag und Frritag,M-nd«.D». ^änumerattonStetra^ ist (mit
E P-Uk«-L«N„bJ derL-«L» Ä^°rg?,.s'o Uhr lm.gst-n- ric R-dat.wn gelangt seyn.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 624. ©rün&erg am 7. Februar 1848.
Betreffend: Die LandgestütS-Anstalt, insbesondere die ® " Untersuchung der alS Beschäler benutzt wer-
denken Hengste von Privatpersonen für 1 8 48.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg
von Johannes
zu bringen.
O u v r i e r.
a n
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Zugleich wird verordnet, daß außer den tauglich erkannten Hengsten keine weiteren van Privatpersonen und insbesondere nicht der oben bezeichnete untaugliche Hengst zum Bedecken von Stuten v i Meldung einer den Contravenienten treffenden Strafe von 3 bis 5 fl. verwendet werden dürfen.
Sie haben aus den Vollzug dieser Bekanntmachung zu achten und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige
Sie haben zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß nur allein die Hengste Fischer I. zu Hutzdorf und des Jacob Ei gen b rod zu Oberwegfurt, Kren es Alsfld, als zur Zucht tauglich erkannt, dagegen derjenige des Heinrich Dippel zu Leusel, Kreises Alsfeld, für untauglich
Zu Nr. K. G. Grünberg am 9. Februar 1848.
Betreffend: Die Musterung des Jahres 18 18.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Sie wollen alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Hauptliste der dießjährigen Dlenst. pflichtigen des hiesigen Kreises vom 16. Februar bis 1. März, sowohl auf meinem Bureau, als aus dem des Gr. Bürgermeisters zu Ulrichstein zur Einsicht offen liegt.
Ouvrirr.


