Änzcigeblatt
für -ie Stadt Gießen
und die Kreise
Gießen, Grünberg und Hungen.
Jfä 33. Mittwoch den in. Juni 18^8.
®i«M Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Montag, Mittwoch und Sonnabend. Der Pränumerationibetrag ist für «in ganze» Jahr fur«inb-lmrsche Ist. 30fr., für ein halbes Jahr 45fr., für Auswärtige incl. Poftaufschlag 1 st. 42fr., halbjährl. 51 fr. AuSwärl« abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen löbl. Postämtern. In Gießen bei der Erpedilion, Canzleibcrg Lit. B. Nr. 1. EinrückungSgedühr für de» Raum der gesraltcnen EorruS-Z-ile 2 fr.
Inserate müssen jedeSmal an dem Tag« vor dem Erscheinen dieses Blatte» an die Redaktion gelangt segn.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G 2681 Grünberg den 9. Juni 1848.
Betreffend: Die Versicherung von Mobilien bei der Aachen-
Münchener Feuer versicherungsgesell schäft.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg
an
sämmtliche Gr. Hess. Bürgermeister dieses Kreises.
In Folge einer mir zugekominciien Verfügung fordere ich Sie auf, die an Sie gelangenden Versicherungsanträge mir der größten, möglichsten Gewissenhaftigkeit zu prüfen und zu überwachen, daß keine Mobiliargegcnstände über ihren wirklichen Werth versichert werden.
O u v r i e r.
Zu Nr. K. G. 2652. Grünberg am 7. Juni 1848.
Betreffend: Die Verlegung des diesjährigen Pfingst-
Marktes zu Lauterbach.
Der Großherzoolich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Der diesjährige Lauterbacher Pfingstmarkt wird nicht den 20. und 21. d. M., sondern den 27. und 2 8. Juni d. I. abgehallen, was Sie in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen haben. O u v r i e r.
Edictalladung.
685) (Gießen.) Nachdem das Gr. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Seilermeisters Philipp Berger dahier den formellen Concurs erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen, oder sonstige Ansprüche an denselben zu haben glauben, hieldurch aufgefordert, solche sogewiß in dem auf
Freitag den 7. Juli d. I., Morgens 9 Uhr,
anberaumten Liquidationsterniin anzumelden und näher zu begründen, als sonst sie damit, ohne ein besonders veröffentlicht werdendes Präclusivdecret, ausgeschlossen werden.
In demselben Termin soll ein Mastecurator und Gläubigerausschuß gewählt, auch eine gütliche Vereinbarung versucht werden, weßhalb diejenigen, welche sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen wollen, ihre Vollmachten hierauf auSzudehnen haben.
Gießen am 5. April 1848.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl, C a l m b e r g.


