3n;eigtblntt für die Stadt Gießen und die Kreise
Gieße»», Grünberg und Hungen.
Jß 21. Samstag den 11. März 18L8.
Diese» Statt erscheint jtbcn Di-nstag uirt Freltng, Abend, Der ^^"um-rLtlonSbetran istE^^PMufschlaq 1 ft 42 fr., (mit Unlerhaliunq-bla t 2 fl. 12 fr.), halbjährlich 45 fr., (mit UuterbaltnWSbl-tt t ff. 6 k.), fut jlnätoät^t >■> 4S 1 zunächst gelegenen
Un.erhaltnni sblntt 2 fl. 24 fr.) halbjährlich 51 fr. (mit U»t-rhaltung«blatt 1 ff. .^?ÄraÄaum t« geftmft««“ tzorMS-L-il-? kr.
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Amtlicher T h e i l.
Die Vertilgung der Raupennester betreffend.
Die bestehende, nunmehr für beit ganzen hiesigen Kreis gültige Vorschrift:
„wonach sämmtliche Grundeigenthümer, Nutznießer oder Pächter von Grund eigenthum, sowie alle mit der Aufsicht auf öffentliche, mit Bäumen oder Sträuchen bepflanzte Wege und Anlagen beauftragte Personen, binnen 14 Tagen von heute an bei Vermeidung der durch den Art. 80 des Feldstrafgesetzeö vom 21. September 1841 bestimmten Strafe von zwei Kreuzern für jedes e-nzelne bei der dcmnächstigen Visitation vorgefunden werdende Raupennest, auf ihrem Grundbesitz oder auf dem ihrer Aufsicht untergebenen Gebiete die Bäume, Zäune und Gesträuche von den darauf befindlichen Raupennestern zu reinigen haben"
wird zur Befolgung hierdurch in Erinnerung gebracht.
Gießen am 8. März 1848. _.. ,
Der Großh. Hess. Kreisrath des.Kreises Gießen.
Prinz.
Gefundene Gegenstände.
Ein Federmesser, ein Sackmesser und ein Mantelkragen, sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 7. März 1848.
Edictattadung-
359) (Laubach.) lieber das Vermögen des gewesenen Bürgermeisters Johannes Raab III. zu Inheiden, hat Gr. Hofgericht den formellen Eoncurs erkannt, demgemäß Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an das fragliche Vermögen bilden können, hiermit aufgefordert werden, solche im Termin
Montag den 27. März l. I., Morgens 10 Uhr, dahier bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse an- und auözu-
führeu, auch über Bestellung eines Gläubigeraus- schusseS und Masseverwalters, sowie über Vergleichs- Vorschläge entweder in Selbstperson, oder durch genügend legitimirte Mandatoren sich zu erklären, als sonst hierüber nach den Anträgen der Mehrheit der übrigen Liquidanten verfahren werden wird.
Laubach am 10. Februar 1848.
Gr. Hess. Gräfl. Landgericht das.
Brumhard.


