Ausgabe 
10.6.1848
 
Einzelbild herunterladen

412

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung, die Bezahlung der Zapfgebühr vom Wein durch Aversional-Abgaben betreffend.

In Beziehung auf die Entrichtung der Zapfgebühr vom Wein haben mit den Ständen des Groß« herzogthums Verhandlungen stattgefunden, in deren Folge, mit ständischer Zustimmung, Nachstehendes hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung für diejenigen, welche es angeht, bekannt gemacht wird.

, Die Entrichtung der Zapsgebühr vom Wein kann bis zum Erscheinen des Finanzgesetzes für die laufende Finanzpcriode oder^ insofern schon früher ein Gesetz über eine anderwcile Besteuerung des Weines erlassen werden sollte, bis dahin, wo dieses Gesetz in Kraft treten wird, nach Wahl der Wirthe geschehen, entweder wie bisher nach dem, durch Aufnahme der Weinvorräthe ermittelten Weinverkauf, oder durch Bezahlung angemessener, die Kellervisitationen ausschließender Aversionalsummen, welche quartaliter, zu entrichten sind. Bei der Einigung über letztere mit der Verwaltung dienen, neben den allgemeinen, über den Umfang der Zapfwirthschaftcn bekannten Verhältnissen, die in den entsprechenden Quartalen des vori­gen ^ahrs von den betreffenden Wirthen entrichteten Zapfgebührbeträge zum Anhalte.

Alle übrigen, die Zapfgebühr betreffenden, gesetzlichen und verordnungsmäßigen Vorschriften sind auch fernerhin gültig und von denjenigen zu beobachten, welche sich mit der Verwaltung über die Bezahlung von Aversionalabgaben geeinigt haben. ,

Die Großh. Oberfinanzkammer I. Section ist mit dem Vollzüge dieser Bekanntmachung beauftragt. Darmstadl den 3. Juni 1848.

Aus höchstem Auftrage:

Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.

Zimmermann.

S ch l e i e r m a ch e r.

Der Großh. Hess. Kreisrath deö Kreises Gießen P r i n z.

schwerden gegen solche, Hinweise. Gießen den 8. Juni 1848.

Bekanntmachung.

Die Vermittelung der Beschäftigung der hiesigen Handarbeiter und Taglöhner und die Er­richtung eines Arbeiter-Vereins zu diesem Zwecke in der Stadt Gießen.

Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des erwählten Ausschusses des sich hier gebildet haben­den Arbeiter-Vereins bringe ich hierdurch auf dessen Antrag zur allgemeinen Kenntniß, indem ich meiner Seirs zugleich den am Schlüsse der Bekanntmachung ausgedrückten Wunsch, daß die hiesigen Ein­wohner, welche in dem Falle sind, Handarbeiter und Taglöhner zeitweise zu beschäftigen, geneigt sepn möchten, in vorkommenden Fällen die Vermittelung deS Arbeiter-VereinS in Anspruch zu nehmen und die Lage der hiesigen Arbeiter thunlichst erleichtern zu helfen wiederhole und auf's Lebhafteste unterstütze, auch auf die auS der geiroffenen Anordnung hervortretenden eigenen Vortheile der Arbeitgeber in Bezug auf feste Preise, Sicherheit in Erlangung der nöthigen Arbeiter und Berücksichtigung allenfallsiger Be-

Viele Einwohner der Stadt Gießen, männlichen und weiblichen Geschlechts, welche sich mit Holz­machen, Auf- und Abladen, Reinigen von Canälen und sonstigen Taglöhnerarbei- ten beschäftigen, haben den Wunsch ausgedrückt, ein Büreau errichtet zu sehen, durch dessen Vermittelung das arbeitende Publikum der Stadt Gießen jeder Zeit qualificirte Arbeiter zu den entsprechenden Verrich­tungen erhalten könne. Sie haben zugleich aus der Mitte der Einwohner Gießens einen Ausschuß er­wählt, um ein Organ zu haben, das die Aufmerksamkeit deö arbeitgebenden Publikums auf dieses Arb ei- ter-Bnrcau richte, die Vermittelung zwischen diesem und den Arbeitern übernehme, und etwa entstehende Beschwerden der Arbeitgebenden schlichte. Diese Wahl ist auf die Unterzeichneten gefallen und es haben dieselben solche im Interesse der in gegenwärtiger Zeit besoiiders gedrückten Arbeiter angenommen»