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Zu vermiethen.

249) (Gießen.) Durch den Wegzug der Frau Pfarrer Priegleb, ist das von derselben be­wohnte LogiS zu vermiethen und kann Anfangs Mai bezogen werden. Wittwe Bürgy.

242) . (Gießen.) Das bisher von Herrn Re­visor Stock bewohnte Logis ist anderweit zu vcr- miethcn und kann Anfangs Mai bezogen werden.

Friedrich Noll.

243) (Gießen.) Bei Hafnermcister Hermann Claus sind zwei Familicnwohuungen zu vcrmie- then und Ausgangs April beziehbar.

241) (Gicßc n) Zwei ineinandergehende Zimmer mit Möbel sind zu vermiethen bei

Jac. Kaufm. Worms Wütwc, Kirchenplatz Lit. A. vA8 13.

250) (Gießen.) Eine Familienwohnung, sowie ein möblirtes Zimmer mit Kabinet, sind zu vermie­then und im April zu beziehen bei

Christian Reiber auf dem Kreuz.

170) (Gießen). Die seither von Herrn M. H o m b c r g e r inne gehabte Wohnung, Fabrikbau und Garten im ehemaligen Gasthaus zum Löwen, sind im Ganzen oder getheilt wieder zu vermiethen und können am 1. April d. I. bezogen werden.

Georg Philipp Gail.

214) (Gießen.) In meinem »euerbauten Hause am Seltersberg, ist die mittlere Etage, be­stehend in 8 heizbaren Stuben, einer Gesindestube, Küche, Geräthkammer auf dem Boden, einem gewölb­ten Keller, Mitgebrauch der Waschküche und Holz­remise, alsbald zu vermiethen.

Balth. Kann.

A uözu leihen.

145) (Naunheim.) 560 fl liegen in der Gemeindekasse zu Naunheim zum Ausleihen bereit. Das Nähere ist bei dem Unterzeichneten zu erfahren.

Naunheim am 22. Januar 1848.

Der Bürgermeister

I. Schäfer.

Vermischte Nachrichten.

Getrerb * Verein*

245) (Gießen.) General-Versammlung .

Samstag den 12, Februar, Abends (>72 Uhr,

Gegenstände der Verhandlung:

1) Mittheilung Rescripts des Präsidenten des Hauptgewerb Vereins an den Ausschuß der hiesigen Localsection, betreffend die schwe­bende Streitfrage.

2) Mittheilung eingegangener Rescripte der Darmstädter und Worm­ser Localsection, anderweitigen Betreffs.

3) Zu treffende Bestimmungen wegen der Anschaffungen überhaupt und insbesondere der Literalien für die Sectionsbibliothek.

4) Zu treffende Bestimmungen über verschiedene, die Handwerker­schule betreffende Ausgaben, insbesondere Regelung der Lehrer­besoldungen, Localentschädigungen rc.

Zugleich wird hiermit zur Kenntniß der Mitglieder, resp. des Pub­likums gebracht, daß der Ausschuß in seiner Sitzung vom 29. Januar durch das unter 1) erwähnte Rescript veranlaßt worden ist, eine neue