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Die LooSziehung erfolgt den 3- Juni, zu welcher sich fämmtliche Bürgermeister mit den Cou- fcriptionspflichtigen, Morgens um dieselbe Zeit einzufinden haben.
Hierbei bemerke ich Ihnen, daß
a) die Entscheidung über die Depotansprüche an jedem Musterungstag, gleich nach beendigter Musterung stattfinden und daß daher die Militärpflichtigen, für welche das Depot angesprochen wird, mit den betreffenden Gr. Bürgermeistern alsdann zur Hand sein müssen. Ebenso soll,
],) gleich nach beendigter Musterung das Erkenntniß der Acrzte über die von den Militärpflichtigen angegebenen Fehler, diesen Militärpflichtigen bekannt gemacht werden, wobei ebenfalls die Gegenwart der betreffenden Bürgermeister nothwendig ist, damit sie die nvthigen Einträge in ihre Listen zu machen im Stande sind.
C) Hinsichtlich der Zeugnisse, welche die an sinnlich nicht sogleich wahrnehmbaren Fehlern und Gebrechen leidenden Eonscriptionspflichtigen beizubringen haben, verweise ich Sie auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auf §. 1'24 der Verordnung vom 30. April 1831 und fordere Sie auf, darnach pünktlichst zu verfahren und die etwa nölhigen Verständigungen eintreten zu lassen.
4) Die Prüfung der Einsteher wird jedesmal an dem Tag, an welchem die Eonscriptionspflichtigen ihres Orts gemustert werden, sogleich nach beendigtem Musterungsgeschäst, vorgenommen werden. Hiernach sind dieselben genau zu instruiren, damit sie nicht auf unrichtige Tage hierher kommen und abgewiesen werden müssen. Dieselben müssen ihre Anmeldungsscheine vorzeigen, ohne welche ihre Untersuchung nicht stattfinden kann.
e) Sämmtlicke Conscriptionspflichtige, insofern sie nicht schon durch das Gesetz von dem persönlichen Erscheinen bei der Musterung entbunden sind, oder von der Recrutirungscommission im Laufe der Musterung definitiv entlassen oder bis zur nächsten Musterung verwiesen werden, müssen mit den Gr. Bürgermeistern, wie schon oben bemerkt wurde, den 3. Juni Morgens präcis 7,8 Uhr zum Loosen sich einstellen.
Ueber alle in dieser Verfügung enthaltene Punkte haben Sie sogleich in Ihren Gemeinden die er- fordc:!'che Bekanntmachung zu erlassen und über die Vollziehung meiner Aufträge binnen 8 Tagen zu berichten. Für den Gr. Kreisrath'
Der Gr. Regierungsrath
Eckstein.
Besondere Bekanntmachung.
852) (Gießen.) Die Straße von der Wettergasse bis an die Stadtpforte, wird durch die Fertigung des neuen Straßenpflasters, von Mittwoch den 10. d. M. an gesperrt.
Gießen den 7. Mai 1848.
Der Bürgermeister
Gg. Reiber.
Versteigerungen.
856) (Gießen.) Mittwoch den 10. d.M>, Nachmittags 5 Uhr,
sollen durch den Abbruch des vormals Deubelschen und Klingelhvferschen Hauses in der Neustadt eine Partie Fenster, Thüren nebst Futter, Oefen, Fußböden und sonstiges Gehölz, an die Meistbietenden versteigert werden.
Gießen den 8. Mai 1848.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
728) (Gießen.)
Veraccordirung von Bauarbeiten.
Die zur Unterhaltung der Central-, Cameral
und Forstgebäude des hiesigen Bezirks für das Jahr 1848 erforderlichen Arbeiten, im Ganzen veranschlagt:
Maurerarbeit zu .... 846 st. 4 fr.
Zimmerarbeit „ .... 74 „ 30 „
Dachdeckerarbeit zu ... 678 „ 30 „
Schreinerarbeit „ ... 333 „ 27 „
Schlosserarbeit " ... 486 „ 29 „ ■
Glaserarbeit » ... 314 „ 44 „
Weißbinderarbeit zu . . . 631 „ 20 „
sollen in mehreren Abth eilungen im Submissionsweg vergeben werden. Voranschläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einsicht offen, woselbst die mit „Submission" bezeichneten und versiegelten Offerten längstens bis Freitag den 12. d. M. abzugeben sind, und woselbst solche
Samstag den 13. d. M., Vormittags 9 Uhr, in Gegenwart derjenigen Bctheiligten, die sich hierzu einfinden wollen, geöffnet werden.
Gießen den 5. Mai 1848.
Gr. Kreisbaumeister Holzapfel.


