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verkauft, könne» ihr Eigenthum nicht urkundlich nachweisen und auf ihren Antrag werden deßhalb Alle, welche Eigenthumsansprüche an die bezeichneten Grundstücke machen wollen, hiermit aufgesordert, binnen zwei Monaten ihre Ansprüche dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, widrigenfalls sie damit ausge­schlossen und die Kaufbriefe bestätigt werden.

Lich den 25. März 1848. Gr. Hess. Fürst!. Solm. Landgericht.

Stein.

607) (Gießen.) Die Kinder der verstor­benen Wittme des Gerichtsschöffen Heß in Leih­gestern haben den Nachlaß derselben unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Indem man dieses hiermit öffentlich bekannt macht, fordert man alle Diejenigen, die etwa Ansprüche an jenen Nachlaß haben, auf, dieselben so gewiß binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen, als sie sich sonst die Nachtheile selbst zuzuschreiben haben, die für sie aus der Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen werden.

Gießen am 13. März 1848.

Gr. Hess. Landgericht das.

Ploch.

Besoudere Bekanntmachungen.

669) (Gießen.) Mit Bezug auf die Bekannt­machung in 22 des hiesigen Änzeigeblatts ist we­gen Vollendung des Schiffenbergerwegs der Weg vom Kirchhof bis an den Laugensteeg abgesperrt.

Gießen den 6. April 1848

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

652) (Gießen.)

Aufforderung.

Diejenigen, welche sich zur Uebcrnahme der Stelle eines Bau- und Feuergeschwormen für be­fähigt hallen, wollen sich bei der Bürgermeisterei dahier binnen 8 Tagen anmelden.

Gießen den 4. April 1848.

Der Bürgermeister G g. Reiber.

671) Gießen. Die Sitzuugen des Ge­meinderaths, welche von jetz an öffentlich abgehal­ten werden, finden in der Regel Dienstag von Nach­mittags 4 Uhr an statt. Die darin vorkommenden Gegenstände werden jedesmal durch Anschlag am Ralhhaus bekannt gemacht.

Gießen den 6. April 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

668) (Gießen.) Es wird hiermit zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht, daß vom nächsten Montag an, während der Auffüllung und Chaus- sirung des neuen Straßendamms vor dem Neu- städterthor, dasselbe weder von den Schoorwegen, noch von der Neustadt her mit Fuhrwerk passirt

werden kann, es muß vielmehr alle Passage nach der alten Brücke vom Wallthor her stattfinden.

Für dasjenige schwere Fuhrwerk, welches seither um die Stadt links fahren mußte, wird deßhalb in so ferne solches am Neustädterthor vorbei passiren mußte, bestimmt, daß solches in so lange durch die Stadt zu passiren hat, bis die Straße vor dem Neustädterthore vollendet ist.

Gießen den 6. April 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

Versteigerungen.

667) (Gießen.)

Holzversteigcruug im Gießer Stadtwalde.

Donnerstag den 13. April l. I., Vormittags 9 Uhr, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutzbezirk Ferne­wald, Distrikt Bruderwinter, Strangswiese re., nach­verzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden:

6 Stecken Kiefern-Scheidholz,

12'Zi u n P'ügelholz,

. 19% /, Stockholz,

8675 Wellen u Reisholz,

82 Stecken Fichten-Stockholz,

5725 Wellen » Reisholz, 50 » Buchen-

279 Fichten-Stämme von 3503 Cubikfuß,

39 Kiefern- u » 579 «

1066 u Stangen » 1989

3390 Fichten- u 7465% u

575 Dorn-Wellen.

Die Stangen eignen sich besonders zu Hopfen­stangen; auch kommen mehrere Hundert Fichlen- Bohnenstangen zur Versteigerung.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zah­lungsfrist bis 1. October d. I. gestattet.

Die Zusammenkunft ist auf der neuen Sicher Straße am Bruch.

Die Herrn Bürgermeister der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden be­kannt machen zu lassen.

Gießen am 6. April 1848.

Der Bürgermeister.

I. d. V.

Der Beigeordnete R ü h l.