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nach der allerhöchsten Verordnung vom 6. November 1846 zwar das Haustren mit Milch sch wein en, Fischen, Krebsen, Vögeln und Wildpret erlaubt sey, dagegen das Haustren mit anderen Viehgattungen verboten und strafbar erscheine.
Prinz.
Edictalladung-
32) (Ulrichstein.) Gegen Georg Fuchs III. von Wohnfeld hat Gr. Hofgericht der Provinz Obcrhessen den Concuröproceß erkannt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an denselben haben, aufgefordert, solche so gewiß im Termin
Bekanntmachung
35) (Gießen.) Im Interesse des Dienstes und somit auch der Stadtangehörigen finde ich mich veranlaßt auf die früher bestimmte Ordnung hinzuweisen, wonach Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstags persönliche Anfragen, Anträge u. s. w. bei der Bürgermeisterei gemacht werden können, die beiden andern Wochentage aber, nämlich Mittwoch und Freitag (ganz dringende Fälle abgerechnet), ausschließlich für Behandlung der Rechnungs- und solcher weiteren Angelegenheiten bestimmt sind, welche bei öfteren Störungen durchaus nicht erledigt werden können.
Ich kann wohl erwarten, daß künftig hierauf stets die geeignete Rücksicht genommen wird und ich nicht zu Abweisungen genöihigt werde, die für die Abgewiesenen sowohl, wie für mich unangenehm sein müssen.
Gießen den 5. Januar 1848.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
den 3 Mär; d. I., Morgens 8 Uhr, dahier auzuzcigen, widrigenfalls sie damit, ohne ein besonderes zu erlassendes Präelusivdccret, von der Masse ausgeschlossen werben.
Ulrichstein- den 31. Deeember 1847.
Gr. Hess Landgericht daselbst. Stammler. Br ü ck.
n von Behörden.
36) (Gießen) Für das Jahr 1847 bringe ich in Erinnerung, daß bic Veröffenilichung der in dem Regierungsblatt erscheinenden Gesetze und Verordnungen in der von kreisräthlicker Behörde nachgegebenen Weise durch Offenlegung auf dem Rathbause geschiehct, und keine besondere Bekanntmachung derselben statifh'dct.
Gießen den 5. Januar 1848.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
29) (Gießen.) Wegen der Rückerstattung von Einlagen, welche Conscriptionspflichtige des Jahres 1847 an die Militairstellvertrclungsanstalt geleistet haben, wird auf die in der Gr. Hess. Zeitung 1. des Jahres 1848 enthaltene Bekanntmachung des Gr. Oberstlieutcnants FreseniuS zu Darmstadt hiermit aufmerksam gemacht.
Gießen den 4. Jan. 1848
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
Bekanntmachung.
Nachdem mit dem 1. Januar k. I. die Frankfurt-Casseler Sckniellreitpost eingezogen und in Folge dessen die Versendung der Correjpondenz nach Frankfurt und Darmstadt, sowie nach Hannover, Bremen und Hamburg Mittags 12 Uhr cessiren wird, so benachrichtigt man das correspondirende Publicum von dieser Abänderung mit dem Bemerke», daß sich die Ankunft- und Abgangszeiten der Briefposten nach Frankfurt und Cassel in nachstehender Weise vom 1. k. Mts. an feststellen:
Nach Darmstadt und Frankfurt:
Morgens 7 Uhr, Morgens 10 Uhr, Abends 9% Uhr.
Von Darmstadt und Frankfurt:
Morgens 4 Uhr, Mittags 3 Uhr, Abends 6 Uhr.
Nach Cassel, Hannover, Bremen und Hambura:
Morgens 4 Uhr, Abends 5‘z, Uhr.
Von Cassel, Hannover, Bremen und Hambura:
Morgens 7 Uhr, AbendS 9’/2 Uhr.
Gießen den 30. December 1847. Großh. Hess. Postamt.
I. B. d. P.
Schön.


