Sohn; Bürgers, lhrmcinn ttmmnd, Müller, Johann

;er und Philipp

Philipp t Geor.

Weber, dahier,

v Gro« Lutz e. cf. Hr. Waßen- Spamer tsm. v. öomberg lomberg. König« )atnt. v. t, Färb, ghausen. Fuhrm. Scharf ld. Hr. indelsm. Jungfer

>. Alten«

l. Stand rstall v. Beuern, v. BorS«

len. Hr. tsm. v. Schneider n.

Darm« Drechsl. Eckstein, . KrebS:

Steuer« >. Grün­dberg. rchen. zenbuseck-

Ttnuigtblatt

für die Stadt Gießen

und die Kreise

Gießen, Grünberg und Hungen.

M 11.

Samstag den 3. Februar

isas.

Dieses Blatt erscheint jeden Dienstag nnd Freitag, Abends. DerPränmnerationsbetrag -stMlich«mhnmische^. M k-, smtt Unterhaltungsblatt 2 ff. 12 kr.), halbjährlich 45 $t., ich" Ünterhaltungsblatt st ^hluswärts abonnirt man sich bei den zunächst gelegenen UntertzaltnngSblatt 2 fl. 24 kr.), halblährlich^ 51 tr., (mit UnterhaltungMatt .1 ft. a.aejsjr für t,en giaum der gespaltenen Corrus-Zeile 2 kr. 1Ö6L «IX* müssekjLmai an fe&īĻ ^Blattes bisÄorgkns^o Uhr längstens an die Redaktion gelangt sehr.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Ludwig Gorr L. S- von Heuchelheim, ist als Fruchtmäkler coucessionirt und eidlich verpflicht.) worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen am 1. Februar 1848. ,, . , , . . . -.. -

Der Großh. Hess Kreiöraih des Kreises Gießen

Prinz.

Ein Paar Stauchen, ein kleines Halstuch und eine Peitsche, sind gefunden und auf Gr. Polizei- büreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 2. Februar 1848.

229) Schotten den 29. Januar 1848.

Der Großherzoglich Hessische

Rentamtmann des Rentamts Schotten

an

die Gr. Bürgermeister des Rentamtsbezirkö.

Betreffend: Die Beitreibung der beim Rentamte Schotten rückständigen Gelder.

Wenn bei Pfändungen oder Pfandverfteigerungen von den Schuldnern die schuldigen Gelder oder Abschlagszahlungen deponirt werden, so wollen Sie, da das Pfändungspersoual, wie ich wiederholt bemerke, keine Gelder einnehmen darf und indem ich Sie zugleich ersuche, Ihre Gemeiudeangehorigen nochmals darauf aufmerksam zu machen, die Gelder in Empfang nehmen, Verzeichniß darüber aufstellen, den Domaineuboten nach der denselben ertheilien Vorschrift, den Empfang bescheinigen, und das Geld mit Verzeichniß sobald wie möglich, einsenden.

Sollten Sie die erhobenen Gelder durch das Pfandpcrsonal mir übersenden wollen, so habe ich zwar nichts dagegen einzuwenden, jedoch wollen Sie alsdann mir mit dem nächsten Botengang eine beson­dere Anzeige machen, wie viel Geld Sie mir, und durch wen, gesendet haben.

PrätoriuS.