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Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

J^o. 106. Montag den 4. December 18^18.

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Amtlicher Theil.

Auszug aus dem Großh. Hess. Regierungsblatt Rr. 66

vom 18. November 1848.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Ernennung eines Reichscommissärs für die südwestlichen deutschen Bundesstaaten betr. 2) Bekanntmachung, die Wahl der Bezirksräthe, insbesondere die deßfallstge Eintheilung der Regierungsbezirke in Wahldistricte betr.; 3) Bekanntmachung, die Nichterhebung der Umlage II. Klaffe der Gemeinde Muschenheim für 1848 betr.; 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Tyetls der Communalumlagen der Gemeinde Steinheim für 1848 betr.; 5) Dienstnachrichten.

Bekanntmachung,

die Ernennung eines Reichskommissärs für die südwestlichen deutschen Bundesstaa­ten betreffend.

Mit Bezug auf die in Nr. 52 des Regierungsblattes enthaltene Bekanntmachung vom 24. September l 'wird hiermit zur allgemeinen Kenntuiß gebracht, daß die Mission des Herrn Grafen von Keller als Rcichscommissär für die südwestlichen deutschen Bundesstaaten, einer Mittheilung des Reichsmimstenums des Innern zufolge, nunmehr beendigt ist.

Darmstadt am 7. November 1848.

Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium.

I a u p.

v. Lehmann.

Bekanntmachung,

die Wahl der Bezirksräthe, insbesondere die deßsallsige Eintheilung der Regierungsbezirke in Wahldistricte betreffend.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 5. v. M., die Wahl der Bezirksräthe, insbesondere die deßfallstge Eintheilung der Regierungsbezirke in Wahldistricte betreffend, haben wir, in Betracht, daß die