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mir sondern meinem AmtSvorgänger der fragliche Rezeß, welcher durch Uebertrag der Kassenvorräthe aus den früheren Rechnungs- und Revifionsab- schlüsscn, in meine 1844r Rechnung übergegangen ist, zur Last fällt; daß dieser Rezeß auf Auseinan­dersetzung gestrichener Rechnungsposten und in den Rechnungen eingelaufenen Jrrthümer beruhen, daß derselbe jedoch vorläufig und vorbehaltlich des Rück­ersatzes von meinem Amtsvorgänger schon im Ja­nuar und später zum größeren Theil getilgt wurde und der Rest jetzt getilgt wird. DaS Nähere hierü­ber, sowie darüber, wie man von Seiten der Ver­waltungsbehörde seither mit meiner Amtsführung zufrieden war, kann Jedermann aus einer in Be­zug auf meine Amtsführung und obenerwähnte Vi- fitation erlassene Verfügung des Herrn KreisrathS, welche ich an dem Gemeindehaus angeheftet habe, ersehen.

Ich erachte eS unter meiner Würde, mit einem Manne wie mein Gegner dessen Machwerk (zwar nicht aus seiner Feder geflossen) auch noch von prahlhanns'schen Lügen wimmelt mich weiter einzulassen und bitte meine Mitbürger, sich nicht durch eine Stimme irre machen zu lassen, die, vermulhlich das Werkzeug einer etwas zu herrsch- süchtigen Partei ist, sich überspannter Ideen halber durch das gegenwärtige Hervorthun als Bürgermcister-Candidat präsentiren will und dafür, daß ich ihm ohnläugst um zu meinem Eigen- thum zu gelangen und freund chaftliche Aufforde­rungen erfolglos blieben, mit gerichtlicher Klage drohen mußte, nun Rache nehmen mußte.

lieber den Nutzen, welchen ich der Gemeinde während meiner Dienstzeit zufügte und über die Gefälligkeiten, welche ich meinen Mitbürgern nach Möglichkeit erzeigte, will ich hier nicht reden; jeder greife hierüber in seinen eignen Busen; hat inbeffen Jemand gegründete Ausstellungen über meine seit­herige Amtsführung, so möge er mir dieselbe mit­theilen und ich werde stets als ein Mann von Ehre darnach verfahren. Das Wohl der Gemeinde war auch mein Ziel.

Langgöns am 26. Mai 1848.

Der Gemeinde-Einnehmer A. Henrich.

haltlosen Inhalte nach eine Beleuchtung erhalten werden. Wir verweisen vorläufig unter gänzlicher Zurückweisung des Inhalts jenes namenlosen Ar­tikels auf die bevorstehende Beleuchtung.

Gießen den 1. Juni 1848.

Der Vorstand des vaterl. Vereins.

Dr. Credner. Rosenberg. Begl. Dr. Eckstein.

(Lich im Mai 1848.) In der jetzigen Zeit macht sich überall in erfreulicher Weise das Bestre­ben der Gemeinden sichtbar, sich von dem Drucke jeglicher Bevormundung, unter dem sie seither ge­schmachtet, zu befreien, wobei unsere jetzige volksthüm- liche Regierung, den von ihr ausgesprochenen Grund­sätzen getreu, den Ortsvorständen auf das vollstän­digste freie Hand läßt. So schön und erhebend diese Erscheinung im Allgemeinen ist, so läßt sich doch auch nicht verkennen, daß nunmehr Manche, die auf irgend eine Art einen gewissen Einfluß auf die Be­schlüsse eines Ortsvorstandes ausüben können und so gewissenlos sind, diesen zur Förderung ihrer persön­lichen Interesse anzuwenden, dadurch auch leichter in den Stand gesetzt sinv, das wahre Wohl einer Gemeinde, zu ihrem eigenen Vortheil auszubeu­ten. Einsender dieses ist weit davon entfernt, der Bevormundung der Gemeinden, wie solche vor dem 6. März statt hatte, das Wort reden zu wollen, er hält es nur für Pflicht eines jeden Ehrenmannes, dem das wahre Wodl der Gemeinden am Herzen liegt, darauf hinzuwirken, daß die wichtigeren Ge- meindeverhältniffe und die darauf bezüglichen Ge­meinderathsbeschlüsse vorurtheilsfrei öffentlich beleuchtet werden, damit nicht die klare Wahrheit des Satzes: Die Gemeinden müssen sich selbst regie­ren, durch den verhäugnißvollen Zusatz:und hauptsächlich durch Schaden klug werden," getrübt und verdunkelt werde.

Es ist z. B. schon in manchen Gemeinden der Fall vorgekommen, daß die eine oder die andere Gemeindestelle, wie z. B. die eines Flurschützen, an den Wenigstuehmenden, so zu sagen, versteigert wor­den ist; alsbald hat jedoch der gesunde Sinn der meisten Gemeindeangehörigen ein solches für das Gemeindewohl so äußerst schädliches Verfahren einge­sehen und sich nach zuverlässigeren Leuten, die nicht auf Stellen im Abgebote steigern, umgesehen und sie so bezahlt, daß sie nicht in Versuchung zu kommen brauchen, durch unerlaubte Mittel im Dienst ihre Be­soldung vergrößern zu müssen, damit sie nur leben können

(Forts, folgt.)

1151) Gießen.

Ein Artikel in Aa 16. der Sprechhalle, über- schrieben: » Worte der Aufklärung" dessen lichtscheuer Verfasser sich nicht zu nennen für gut befunden hat, den man aber gleichwohl an seinem Produkte zu erkennen glaubt, enihält von Anfang bis zu Ende eine Reihe von Unwahrheiten, Ent­stellungen und persönlichen Gehässigkeiten, welche von uns in der Hessischen Volkszeitung ihrem ge­