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§. 4.
Vie Versammlungen sind theils Vercinsversammlungen, theilS Volksversammlungen.
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§■ 3.
Mitglied des Vereins ist jeder Deutsche, der wenigstens 18 Jahre alt ist, und durch eigenhändige Namenöunterschrist seine Uebereinstimmung mit den in der Aufforderung des Vereins vom 26. April 1848 ausgesprochenen Grundsätzen bekannt hat.
des
vaterländischen, ronstitntionell demokratischen Vereins
Die dutch Schrift, Druck, Vnsammlungcn und etwa sonst cutstcstcndeii Kosten werden durch freiwillige Beiträge von den Mitgliedern des Vereins bestritten.
Die L-eereturen für den Rechner besorgt der Vorsitzer mit deni Schriftführer.
Gießen, den 28. April 1848.
Ausschuß des vaterländischen, constitutionell demokratischen Vereins zu Gießen.
0r. Crebner, Vorsitzer. Rosenberg, Stellvertreter. I. G. Appel, Rechner. W. Dikorv. Ploch. Fulda. Welcker. v. Haber. Lorbacher. Burkhardt, vr. Köhler. Helmolt. I.
Schreinermeister. Bramm, Conrad Weidig. Daniel Wirth. Daniel Ebel. Conrad Vogt.' Balthasar Vogt.
K §' L
S^weck des Vereins ist Förderung des constitutionell demokratischen Prinzips. / -
§. 2i
Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind
1) Versammlungen,
2j Geltendmachung und Verbreitung der Ergebniste derselben auf gesetzlichem Wege.
8- 5.
Veiein wählt einen Vorsitzer, destcn Stellvertreter, einen Schriftführer, einen Rechner und fünfzehn weitere Vorstandöpersonen auf die Dauer eines Vierteljahres. Diese Mitglieder bilden den Ausschuß und leiten die Geschäfte des Vereins.
Zur Fassung eines Beschlusses ist die Anwesenheit von wenigstens 10 Mitgliedern noth- tveiibij und entscheidet absolute Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzers den Ausschlag.
Vdt. Dr. Eckstein, Schriftführer.
®ic zur Einzeichnung liegen bei den einzelnen Ausschußmitgliedcrn offen.


