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für Alle rnsre gute verfechten, lche Briefe ir werden
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um jedem liederholen, . Zugleich und Mei- iersicherung chweigen
An^eigeblatt für die Stadt Gießen und die Kreise
Meßen, Grünberg und Hungen.
36. Mittwoch den 3. Mai 18418.
Dieses Blatt erscheint jeden Dienstaq und Freitag, Abends. Der Pranumerationsbetrag ist jährlich für Einheimische Ist. 30 fr., halbjährlich 45 fr., für Auswärtige incl. Postaunchlag 1 fl. 42 fr., halbjährlich 51 fr. Auswärts abonmrt man sich bei den zururchst gelegenen lvbl. Postämtern. In Gießen bei der Expedition, Canzleiberg Lit. B. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen Corvus-Zene 2 fr.
Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes bis Morgens 9 Uhr längstens an dre Nedaklron gelangt scyn.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 4137. Gießen und Grünberg am 1. Mai 1848.
Betreffend: Ausrüstung, insbesondere den Ankauf von Militarpferden.
Die Großherzoglich Hessischen
Kreisräthe der Kreise Gießen und Grünberg
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieser Kreise.
Für das Gr. Militär soll eine Anzahl Reit- und Fuhr-Pferde angckauft werden. Auf Ersuchen der RemontirungS-Commission weise ich Sie daher hiermit an, schleunigst in Ihren resp. Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß diejenigen Pferdcbesitzer, welche Pferde, die nicht unter vier und nicht über zehn Jahre alt sein dürfen, verkaufen wollen, dieselben
Dienstag den 9. Mai,
Morgens 9 Uhr, in der Station G r ü n b e r g vorzusühen haben.
Die Bekanntmachung haben Sie pünktlichst zu vollziehen.
Für Gr. Kreisrath in Gießen
der Gr. Regierungsrath Ouvrrer.
E ck st « i n.
Edictalladungen.
796) (Gießen) I. U. S. gegen den Bierbrauer Theodor Lehr zu Gießen, wegen Banque- rotts, wird, in Auftrag Gr. Hofgerichts der Provinz Oberhessen, der flüchtig gewordene Bierbrauer Theodor Lehr von hier, hiermit öffentlich geladen, sich binnen 3 Monaten vor dem unterzeichneten Gerichte zu stellen, widrigenfalls er der gegen das Urtheil ®r. Hofgerichts der Provinz Oberhessen vom 18. Februar 1847 ergriffenen und bereits zu rechtfertigen versuchten Rechtsmittel der Appellation, Revision und Nichtigkeitsbeschwerde verlustig erklärt
und das angefochtene Erkenntniß, soweit es möglich ist, vollstreckt werden wird.
Gießen am 26. April 1848.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Dr. v. Krug.
620) (Gießen.) Peter Schild aus Leihgestern hat am 10. Mai 1803 dem Johannes Heß daselbst wegen eines Darlehns von 150 fl. eine Hypothek bestellt und am 22. Juni 1810 erhielt er auf dieselbe Hypothek ein weiteres Darlchn von 87 fl. Diese Kapitalien sollen später abgetragen worden, die Hypothek aber verloren seyn, und sie ist noch nicht gelöscht.


