620
' 1619) Hungen Die Brüder Johann Sebastian und Johann Jacob Müller aus dem hiesigen Bezirksorte Muschenheim, von welchen der erstere in 1775 und der letztere in 1777 geboren ist, sind völlig verschollen, indem sie bereits seit 50 und mehreren Jahren abwesend sein sollen.
Dieselben werden aufgefordert, sogewiß bis Ende dieses Jahrs, Nachricht von ihrem Leben und Aufenthalt zu geben, als sonsten, daß sie nicht mehr am Leben sein, unterstellt, und demzufolge über ihr, unter curatorischer Verwaltung stehendes Vermögen, als Nachlaß, verfügt werden wird.
Binnen gleicher Frist müssen Diejenigen, bei Vermeidung der Nichtbeachtung sich anmelden, die Erb- oder sonstige Ansprüche an das Vermögen zu machen gedenken.
Hungen den 4. August 1848.
Gr. Hess. Solms. Landgericht Hofmann.
1487) Hungen. Kaspar Jäger aus dem hiesigen Bezirksorte Münzenberg, soll schon seit 40 und mehreren Jahren abwesend und völlig unbekannten Aufenthalts sein.
Da derselbe seil dem 16- d. l. M. das 70. Lebensjahr zurück gelegt, und die für ihn geführte Curatel aufgehoben werden soll, so wird Kaspar Jäger aufgefordert, sogewiß bis Ende dieses Jahrs
Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, als er sonsten für tobt erachtet und über sein Vermögen, als Nachlaß verfügt werden wird.
Binnen gleicher Frist sind Erb- oder sonstige Ansprüche an diesen Nachlaß anzuzeigen und gehörig zu begründen, indem sie sonsten nicht werden beachtet werden.
Hungen den 25. Juli 1848.
Gr. Hess. Solms. Landgericht Hofmann.
1488) Hungen. Johann Heinrich Rahn aus dem hiesigen Bezirksorte Weckesheim, befindet sich schon seit früher Jugend in völlig unbekanntem Aufenthalt auswärts, und erreicht mit dem 27. September d. I. das 70 Lebensjahr.
Um die Aufhebung der seither bestandenen Curatel einzuleiten, wird Rahn aufgefordert, sogewiß bis Ende des Jahres Nachricht von sich zu geben, als er sonsten für tobt angesehen amb über sein geringes Vermögen, als Nachlaß, verfügt werden wirb; sowie diejenigen, die Ansprüche an dasselbe zu machen gedenken, gleichzeitig, bei Vermeidung der Nichtbeachtung, sich anzumelden haben.
Hungen den 20. Juli 1848.
Gr. Hess. Fürst!. Solms. Landgericht.
Hofmann.
1319) Gießen.
Orientalischer Haarbalsam.
Dieses, durch die berühmtesten deutschen Chemiker und Acrzte, geprüfte und mit deren Zeugnissen versehene neue Mittel, gegen das Ausfallen der Haare und zur Wiedererzeuguug derselben, ist aus den wirksamsten und unschädlichsten Ertraclen zusammengesetzt und verbindet mit seiner vielfältig erprobten Wirksamkeit, im Gebrauche die Annehmlichkeit, daß es nicht wie andere, zu gleichem Zwecke aus salbenartigen und öligen Substanzen bereitete Mittel, die Haut und Haare verunreinigt, sondern im Gegentheil, vermöge seiner ätherischen und flüchtigen Gestalt, schnell von der Haut eingesogen wird, nicht die entferntesten Fettheile zurückläßt und gleichzeitig die Haut von aller Unreinlichkeit befreiet.
Die Niederlage davon befindet sich, das Fläschchen zu 48 fr. sammt Attesten und Gebrauchsanweisung, bei Hermann Treppinger, Friseur.
Der obige Haarbalsam hat mir die beßten Dienste geleistet und ist derselbe aller Empfehlung würdig.
Henriette v. Liebig.
1697) Butzbach.
Empfehlung.
Einem geehrten Publikum der Stadt Gießen und Umgegend empfehle ich hierniit bestens meine Färberei in Seide und Merino in allen Farben und versichere reelle und billigste Bedienung.
Butzbach im August 1848.
Louis Braubach.
1725) Gießen. In dem Nachlasse meines verstorbenen Gatten, des pensionirt gewesenen Gr. Hofgerichtsraths Müller, befinden sich noch verschiedene Manual-Akten aus der Zeit seiner Advo- catur, wer etwa Ansprüche daran begründen kann beliebe sich deshalb innerhalb 3 Wochen an mich zü wenden, gegenfalls ich über dieselbe anderweit »er, fügen werde. Auguste Müller.


