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der
Stadt und des Regierungsbezirks Gieren.
t/|oe 7N. Sonnabend den 2. September ISMS.
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Inserate müssen jedesmal an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaktion gelangt seyn.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. R. C. 387. Gießen am 28. August 1848.
Betreffend: Die Aufstellung und Einsendung der Gemeinde- Voranschläge in dem Regierungsbezirk Gießen für 1819.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
Die Gr. Bürgermeister des hiesigen Bezirks werden erinnert, die Einsendung der Gemeindevoranschläge für 1849 möglichst zu befördern.
K ü ch l e r.
vt. Pietsch.
Bekanntmachung.
Nach dem Gesetz vom 26. Juli l. I. ist zwar die Jagd auf die Grundeigenthümer übergegangen, nicht aber auch die Fischerei. Wir sehen uns veranlaßt hierauf aufmerksam zu machen, da in mehreren Orten aus Mißverstehen der erwähnten Verordnung mit der Verpachtung der Jagd auch die Fischerei zum Verpachten ausgeschrieben worden ist.
Gießen den 28. August 1848.
Die Gr. Regierungs-Commission daselbst
K ü ch l e r.
vt. Hallwachs.
Nach einer Benachrichtigung der Gr. Oberfinanz-Kammer ist der Gr. Oberfinunz-Kammer-Calculator Hauser an die Stelle des verstorbenen Rentamtmanns Bötticher zum Viear des Rentamts Grünberg ernannt worden, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 30. August 1848.
Die Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
K ü ch l e r.


