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15. November die Bewohne

r der Bezirke Alsfeld u. Vöhl,

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Biedenkopf u. Büdingen,

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Lauterbach u. Nidda,

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Friedberg u. Hungen,

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Grünberg u. Gießen

angenommen werden sollen.

Sie haben dieß alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und damit diejenigen Bekanntmachungen zu verbinden, welche in dem Ausschreiben vom 12. October 18377 Nr. 37. des Krcisblatts vorgeschriebeu sind. Hierbei bemerke ich, daß alle zur Musterung des l. I. gehörigen Militärpflichtigen, des hiesigen Kreises und sowohl die, welche speziell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Necrutirungsrath erscheinen und daselbst Reklamationen vor­bringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterwerfen wollen, den 19 November des Morgens um 8 Uhr auf dem Bureau des Gr. Provinzial-Commissärs der Provinz- Oberhessen (im ehemaligen Regierungsgebäude dahier) sich zu melden haben und mit einem versiegelten, von dem betref­fenden Gr. Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln (Zeuguisie der Aerzke, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvor­stände 2c) versehen seyn müssen, sowie auch, daß alle bei der letzten Truppcnergänzung von den Regi­mentern und Corps als untauglich rc. zurückgewiesenen Recruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre-Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Recrutirungsralh erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von dem betreffenden Bürgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und dem von dem Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 19. November, Morgens 8 Uhr in dem oben bezeichneten Bureau, des Gr. Provinzial-Commissärs sich einzufinden haben. Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen.

Schließlich weise ich sie an, über den Empfang dieses Ausschreibens, sowie über den Befolg der da­rin gegebenen Aufträge, bis längstens den 10. k. M. berichiliche Anzeige zu machen; die bis dahin nicht eintreffenden Berichte werden auf Kosten der Säumigen durch Erpresse abgeholt.

Für Gr. Kreisrath

Der Gr. Regierungs-Rath Eckstein.

Polizei-Verfügung.

Der Gebrauch des nunmehr chaussirten sogenannten Riegelpfades wird für alle ortsfremden geladenen Fuhren, bei einer Strafe von 1 fl. 30 fr. hierdurch verboten.

Gießen den 23. October 1847.

Der Großherzogl. Hessische Kreisrath deS Kreises Gießen.

Besondere Bekanntmachungen

1986) In der letzten Zeit mehren sich die Anzeigen über Nichtbefolgung der Vor­schriften des Octroi - Reglements vom 21. - Juli 1843 in einer Weise, daß ich mich, ans Rücksicht aus das Interesse der Stadt- angehörigen, veranlaßt finde, auf dir pünkt­lichere Befolgung jener Vorschriften, insbe­sondere aber auf die Ablieferung, Vorzeigung und Aufbewahrung der betreffenden Scheine dringend aufmerksam zu machen, und die Be­merkung beizufügen, daß bei künftig vorkom­

Prinz.

menden Anzeigen wegen Nichtbeachtung der Bestimmungen des besagten Reglements, aus die gewöhnlichen Entschuldigungen keine Rück­sicht genommen werden kann, vielmehr jedes­mal strickte Beurtheilung nach den gesetzlichen Vorschriften eintreten muß.

Gießen den 20. October 1847.

Der Bürgermeister G g. Reiber.

1960) Main - Weser - Eiscnbahn.

Handarbeiter

Bei den Erdarbeiien in dec Section Butzbach finden Handarbeiter an mehreren Stellen dauernde