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ändern ich Sie nun darauf aufmerksam mache, daß em solches Verfahren der Verordnung vom 4. Decem- ber v geradezu widerspricht, weil nach §. 1. derselben die gewerbsmäßige Vermittelung von Ankäufen und Verkäufen von Getraide, Hülscnfrüchten und Kartoffeln nur den hierzu concesilomrten Maklern gestattet ist mache ich Sie zugleich dafür persönlich verantwortlich, daß in Zukunft Vollmachten der beregten Art von Ebnen nicht wieder beglaubigt und durch nicht conceffionirte Mäkler vermittelte Ankäufe von Getraide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln alsbald zur Anzeige gebracht werden, damit gegen die Contravementen nach Maasgabe der Verordnung vom 4. December 1346 vorgeschritten werde.

B e k a n n t m a ch u n g.

Am 31. v. M. ist auf dem hiesigen Wochenmarkte einer unbekannten Weibsperson eine hölzerne Büchse mit ^Dic^Emäßi^CiEithümerin dieses Geldes hat sich binnen vier Wochen zur Empfangnahme des­selben dahier anzumelden ^widrigenfalls darüber anderweit verfügt werden wird.

Gießen am 23. August 1847. $$ Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Edictalladung-

1463) Salomon. Härter und dessen Ebeftau Freidche, geb. Stein, von Schweinsberg, baben am 13. Dezember 1821 dem Nebm Hörter da­selbst, wegen eines Darlehens von 285 ff., das Stück jVS 83, 4% R. Haus zur Hälfte in Schweins- berg verpfändet. Nach producirter gerichtlicher Quittung des Gläubigers vom 13. August 1838 ist dieses Darlehen abgetragen, die darüber errich­tete Schuld- und Pfandverschreibung nach Angabe der nunmehrigen Wwe. des Salomon Hörter, Freidche geb. Stein, aber verloren-gegangen. Es ergebt daher an Alle, welche aus der angeb­lich abhanden gekommenen Schuld- und Pfand­verschreibung Rechte zu haben glauben, hiermit die Aufforderung, ihre Ansprüche vom heutigen Taae an, binnen 3 Monaten dahier so gewiß gel­tend zu machen, als sonst die Löschung des Pfand­rechts erfolgen soll.

Kirchhain am 5. August 1847.

Kurfürst!. Hess. Justizamt.

G l e i m.

vdt. Fritzen.

Besondere Bekanntmachung.

1496) Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand - und Leih­anstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mar und Juni 1847 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeit­räume vom is. August bis einschließlich den 11. September, dieselben entweder einzu­

lösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteige­rung am 18. Oktober d. I. stattfindet.

Obiger Zeitraum muß um so mehr pünktlich eingchalten werden, als sonst nach Ablauf der dort gestellten Frist, weder Einlösung, Prolonga­tion noch Umschreibung statifiiiden kann, indem die ^Vorarbeiten zur Versteigerung durchaus keine Stö­rung zulaffcn, und daher die Säumigen sich zu gewärtigen haben, ihre Pfänder erst in dem , Versteigernngstermin gegen, baare Zahlung einlösen zu können.

Bei Pfändern aus wollenen Stoffen, die bereits 6 Monate verpfändet sind, kann der Termin nicht mehr erneuert, dieselben müssen vielmehr unbe­dingt eingelöst werden.

Gießen den 14. August 1847.

Die Pfaudbausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

1512) Verpachtung von Kellern.

Montag den 30. August l. I., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem hiesigen Nachhause:

1) der Nathhauskeller, vom 1. Januar 1848 an, auf weitere 6 Jahre,

2) der früher Scippische Keller an der Stadt- psorte, vom 5. Oktober 1847 an, aus wei­te, e 3 Jahre verpachtet werden.

Gießen den 16. Aug. 1847.

Der Bürgermeister.

I- d. V.

' der Beigeordnete

Rühl.