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Zu vermiethen.
2223) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen und kann Ende November bezogen werden. Wo? sogt Ausgeb. d. Bltts.
199-5) Zwei Stuben mit oder ohne Möbel sind zu vermiethen bei Bäcker Schäfer.
2226) Eine Stube mit Sopha, wobei auf Verlangen das Holz zur Feuerung während dieses
Winters um einen billigen Preis abgegeben werden kann, ist zu vermiethen bei
Zimmermeister B a st.
2230) Mein Hinterhaus in der Wolkengasse, ist zu vermiethen und kann den 15. Januar k. I. bezogen werden. H. Rothauge.
22'24) Auf dem Seltcröweg sind zwei ineinan- dergehende Zimmer mit schöner Aussicht, billig zu vermiethen. Wo? sagt Ausgeb. ,d. Bltts.
Vermischte Nachrichten.
<2ewerl> - herein*
2197) General Versammlung der hiesigen Localsection Montag den 2S. November, Abends präcis 7 tthr;
Gegenstände der Äerathung, resp. Beschlußnahme:
1) Wiederbesetzung der erledigten Stelle des Bibliothekars und Rechners der Localsectiom Die Beibehaltung des Herrn Polizeiraths Zulehner zu dieser Stelle ist zwar in der Sitzung vom 4. September von dem Verein beschlossen worden; Herr Polizeirath Zulehner hat jedoch seine Nichtanerkennung dieses Beschlusses durch Nichtbeantwortung der zweimaligen Insinuation ausgesprochen;
2) Die Vorenthaltung sämmtlicher Localsections-Akten, sowie Rechenschafts-Ablage über die verwendeten Gelder durch den vorigen Sccretair und bisherigen Rechner des Gewerb- Vereins, Herrn Polizeirath Zulehner.Der Vorstand.
Obig e E i n l a - u n g
zu einer General-Versammlung hiesiger Localsection des Gr. Gewerb- Vereins nothigt die irnterzeichneten Vereinsmitglieder zu der Erklärung, daß der gegenwärtig als Vorstand gedachter Localsection b l o s de facto fungirende Herr Professor Di. Knapp um so weniger befugt erscheint, zur Wahl ünes neuen Rechners zu schreiten und Rechenschaftsablage zu verlangen, als:
1) die Gültigkeit seiner eigenen Wahl angefochten, hierüber in legaler Weise noch nicht entschieden, und er von der Majorität der, bet den deßfallsigen Verhandlungen sich betheiligten Sections-Mitgüe- dern als Vorstand nicht anerkannt ist, diese Majorität vielmehr
2) gegen alle von ihm in genannter Eigenschaft bereits vorgenommenen und noch vorzunel mcnden Handlungen, als gegen willkührliche


