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Zu vermiethen.

2223) Ein möblirtes Zimmer ist zu vermiethen und kann Ende November bezogen werden. Wo? sogt Ausgeb. d. Bltts.

199-5) Zwei Stuben mit oder ohne Möbel sind zu vermiethen bei Bäcker Schäfer.

2226) Eine Stube mit Sopha, wobei auf Ver­langen das Holz zur Feuerung während dieses

Winters um einen billigen Preis abgegeben werden kann, ist zu vermiethen bei

Zimmermeister B a st.

2230) Mein Hinterhaus in der Wolkengasse, ist zu vermiethen und kann den 15. Januar k. I. bezogen werden. H. Rothauge.

22'24) Auf dem Seltcröweg sind zwei ineinan- dergehende Zimmer mit schöner Aussicht, billig zu vermiethen. Wo? sagt Ausgeb. ,d. Bltts.

Vermischte Nachrichten.

<2ewerl> - herein*

2197) General Versammlung der hiesigen Localsection Montag den 2S. November, Abends präcis 7 tthr;

Gegenstände der Äerathung, resp. Beschlußnahme:

1) Wiederbesetzung der erledigten Stelle des Bibliothekars und Rech­ners der Localsectiom Die Beibehaltung des Herrn Polizeiraths Zulehner zu dieser Stelle ist zwar in der Sitzung vom 4. Sep­tember von dem Verein beschlossen worden; Herr Polizeirath Zulehner hat jedoch seine Nichtanerkennung dieses Beschlusses durch Nichtbeantwortung der zweimaligen Insinuation ausgesprochen;

2) Die Vorenthaltung sämmtlicher Localsections-Akten, sowie Rechen­schafts-Ablage über die verwendeten Gelder durch den vorigen Sccretair und bisherigen Rechner des Gewerb- Vereins, Herrn Polizeirath Zulehner.Der Vorstand.

Obig e E i n l a - u n g

zu einer General-Versammlung hiesiger Localsection des Gr. Gewerb- Vereins nothigt die irnterzeichneten Vereinsmitglieder zu der Erklärung, daß der gegenwärtig als Vorstand gedachter Localsection b l o s de facto fungirende Herr Professor Di. Knapp um so weniger befugt erscheint, zur Wahl ünes neuen Rechners zu schreiten und Rechenschaftsablage zu verlangen, als:

1) die Gültigkeit seiner eigenen Wahl angefochten, hierüber in legaler Weise noch nicht entschieden, und er von der Majorität der, bet den deßfallsigen Verhandlungen sich betheiligten Sections-Mitgüe- dern als Vorstand nicht anerkannt ist, diese Majorität vielmehr

2) gegen alle von ihm in genannter Eigenschaft bereits vorgenommenen und noch vorzunel mcnden Handlungen, als gegen willkührliche