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den Verfügungen bedienen. Indem ich dieß zur Kenntniß bringe, bemerke ich, daß genanntes Anzeigeblatt von jeder Gemeinde des Kreises gehalten werden wird, und daher auch die in dasselbe ausgenommen werden­den Privat-Anzeigen im diesseitigen Kreise werden bekannt werden.

Zugleich benachrichtige ich das Publikum, daß vom Anfänge des Jahres 1848 an, Statt wie bisher die Tare zu Butzbach, die Polizei-Tare für Fleisch- und Backwaaren der Stadt Gießen, für den hiesigen Kreis eingeführt ist.

Hungen am 20. December 1847.

Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Hungen

L. F o l l e n i u s.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, auch hier, nach dem Beispiel anderer Städte, die Neujahrs-Gratu- lations-Visiten in der Weise abzuschaffen, daß man, gegen Entrichtung von 24 kr., zum Besten der hiesigen Kleinkinderschule, von der Verbind­lichkeit, dergleichen Visiten abzustatten, befreit werde.

Indem daher die Unterzeichneten sich sämmtlich bereit erklären, den genannten Betrag von den Beitretenden in Empfang zu nehmen, bemer­ken sie zugleich, daß die Namen der Letzteren noch vor Neujahr in diesem Blatt bekannt gemacht werden sollen.

Gießen den 15. December 1847.

IIr. Engel, Ilr. Geist, Di*. Knobel,

Kirchenrath. Gymnasial-Direktor. Professor.

Prinz, Weber, Zulehner,

Provinzial - Commissär. Hofgerichtsrath. Polizeirath.

2253) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nach­stehende Termine festgesetzt und zwar:

Vormittags von 8 bis 12 Uhr,

1) Dienstag den 28. December,

2) Mittwoch 29.

Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu neh­men und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legiiimiren.

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zu­geschrieben haben und nicht persönlich sich einfinden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nöthige Eintrag gemacht werden kann.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr be­rechnet und sind deßwegen auch dann zu empfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt tourt e und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind.

Zugleich muß ich di« hiesigen Einwohner darauf

aufmerksam machen, daß sie sich nicht Mittwochs, sondern nur Dienstags und Samstags ein­finden wollen, weil Mittwochs der Andrang von auswärtigen Zinsenempfängern zu groß wird und diese vorzugsweise befördert, die Gießener Einwoh­ner aber unbedingt zurückgewiesen werden müssen.

Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Ge­sinde hiernach verständigen zu wollen.

Gießen den 1. December 1847.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse Kehr.

Versteigerungen.

2381) Mittwoch den 5. Januar 1848, Nachmittags 2 Uhr,

und an den folgenden Tagen zu derselben Stunde, sollen in dem Hause des Marcus Arnstein in der Sonne, verschiedene Ellenwaaren, insbesondere Tibet, Orleans, Bargent rc., verschiedene Mobilien,