Anzeigeblatt
für-ie Stadt und -en Kreis Gießen.
JVg. 33. Samstag den 24. April 184l7.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 24. April bis 1. Mai 1847.
Fruchtpreise.
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1
Pfun ff ff
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Flarischtaxe.
d gutes Ochsenfleisch . . • Kuhfleisch......
Rindfleisch.....
Kalbfleisch.....
Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet
tr.
12
9
9
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Pf.
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51 tim. Die Zu- gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleischnon derselben Gattung bestehen ,u. jwar aurioPfd. Fleisch
Bro
2 Pf. ordinäres Brod
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2 Pf. gemischtes Brod
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auS j Gersten« und j Kornmehl bestehend
aus z Walzen« und f Kornmehl bestehend
kr.
13
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2
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Leberwurst .....
14
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nicht mehr als an
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1
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Bratwurst.....
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Schwartemagen . . .
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Mark
tpreise.
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Blutwurst......
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gemischte Wurst . .
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1 Maas Milch. .
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geräucherter Speck . . .
Schinken ......
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Rindsfett......
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5 Soll) ausmacht. Köpfe, Füße, Ge> raub.wicauchdie ganjblurigcnund nichlgenießbarcn
1 Pfund Butter auch
4 Handkäse . . .
9 Eper ....
i Pfund Waizenmehl
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Hammelsfett.....
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1 „ grob geschalte Gerste . ....
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Schweineschmalz ausgelassenes .......
desgleichen, unauSgelaffen
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sind von der Zu< gabegänilichauS- geschloffen.
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12
—
Städte
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen.
Pfiff- kr.
Pf. ff. I kr.
Pf. fl-lfr.
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Friedberg.....
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Gießen .....
das Malter
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Grünberg .....
das Malter
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Marburg.....
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— 13 53
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Wetzlar.....
der Scheffel
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Zu .AS K. G. 5337. Gießen am 23. April 1847.
Betreffend: Die Verwendung der Kartoffeln zum Brandwcin-Brennen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.
Nach der in AS 16. des diesjährigen Regierungsblatts erschienenen Bekanntmachung ist höchsten Orts die Verwendung der Kartoffeln zum Brandweinbrennen vom 1. Mai I. I. an, ohne alle und jede Ausnahme, bei Vermeidung einer Strafe von 10—100 fl. für jeden diesem Verbot zuwider Handelnden verboten worden.
Ich beauftrage Sie, diese höchste Verfügung ungesäumt ortsüblich zu veröffentlichen, auch den Brandweinbrennern in Ihren Gemeinden noch besonders 'bekannt zu machen, darüber zu wachen, daß diesem Verbote genau nachgelebt wird und mir jede Zuwiderhandlung sogleich anzuzeigen.
In Verhinderung des Gr. Kreisraths Trapp, Gr. Kreissekretakr.


