Ausgabe 
24.4.1847
 
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Anzeigeblatt

für-ie Stadt und -en Kreis Gießen.

JVg. 33. Samstag den 24. April 184l7.

Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 24. April bis 1. Mai 1847.

Fruchtpreise.

1 t 1 I t

1

Pfun ff ff

ff ff

Flarischtaxe.

d gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch......

Rindfleisch.....

Kalbfleisch.....

Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet

tr.

12

9

9

6

14

10

Pf.

2

1

51 tim. Die Zu- gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleischnon der­selben Gattung bestehen ,u. jwar aurioPfd. Fleisch

Bro

2 Pf. ordinäres Brod

4 ,, ,,

6 ,, n

2 Pf. gemischtes Brod

4

6 rr ft

dtaxe.

auS j Gersten« und j Kornmehl bestehend

aus z Walzen« und f Kornmehl bestehend

kr.

13

27

40

14

29

43

pf.

2

2

2

2

i

Leberwurst .....

14

nicht mehr als an

3 Lth. Wafferwcck.....

1

1

Bratwurst.....

18

derthalbPfd u.s.

Lj w Milchbrod.....1

1

1

Schwartemagen . . .

18

w. nach Bropor-

Mark

tpreise.

l

Blutwurst......

tion, welches auf

I

gemischte Wurst . .

10

20

20

18

18

IPfd. nicht völlig

1 Maas Milch. .

. . .

8

»

1

1

1

1

ff

geräucherter Speck . . .

Schinken ......

Dörrfleisch.....

Rindsfett......

1 1 1 1 1

5 Soll) ausmacht. Köpfe, Füße, Ge> raub.wicauchdie ganjblurigcnund nichlgenießbarcn

1 Pfund Butter auch

4 Handkäse . . .

9 Eper ....

i Pfund Waizenmehl

......*

21

LS 8 8

--

1

tf

Hammelsfett.....

18

1 grob geschalte Gerste . ....

8

__

1

t

ft

tf

Schweineschmalz ausgelas­senes .......

desgleichen, unauSgelaffen

26

24

sind von der Zu< gabegänilichauS- geschloffen.

1 ii klein geschälte Gerste......

12

Städte

Gemas

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen.

Pfiff- kr.

Pf. ff. I kr.

Pf. fl-lfr.

Pf ff. kr.

Pf- ff- kr.

Pf. fl. kr.

Friedberg.....

daS Malter

200 24 -

180 20! -

15)

7 30

Gießen .....

das Malter

200 25

200 22) -

170 17 30

7 -

- -

», -

Grünberg .....

das Malter

24 36

21' 50

18 -

- 81

- - -

.

Marburg.....

daS Mott

13 53

i 12 34

10 9

- 5 4j

-»

-_

Wetzlar.....

der Scheffel

90 - -

84 8 21

72' - -

50 3 18

- - -

Zu .AS K. G. 5337. Gießen am 23. April 1847.

Betreffend: Die Verwendung der Kartoffeln zum Brandwcin-Brennen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.

Nach der in AS 16. des diesjährigen Regierungsblatts erschienenen Bekanntmachung ist höchsten Orts die Verwendung der Kartoffeln zum Brandweinbrennen vom 1. Mai I. I. an, ohne alle und jede Ausnahme, bei Vermeidung einer Strafe von 10100 fl. für jeden diesem Verbot zuwider Handelnden verboten worden.

Ich beauftrage Sie, diese höchste Verfügung ungesäumt ortsüblich zu veröffentlichen, auch den Brandweinbrennern in Ihren Gemeinden noch besonders 'bekannt zu machen, darüber zu wachen, daß diesem Verbote genau nachgelebt wird und mir jede Zuwiderhandlung sogleich anzuzeigen.

In Verhinderung des Gr. Kreisraths Trapp, Gr. Kreissekretakr.