Ausgabe 
20.11.1847
 
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§. 9.

Zu den Särge», sie mögen für Gräber in der Reihe oder in den Erbbegräbnissen bestimmt sehn, darf mir tannenes Holz verwendet werden. <

§. 10.

Von den anzubringenden Einsassmige» der Erbbegräbnisse, oder von den zu errichtenden Denkmä­lern ic., ist jedesmal eine vollständige Zeichnung der unterzeichneten Behörde vorzulegen und deren Geneh­migung zur Ausführung einzuholeu.

Gießen am 10. November 1847.

Der Großherzogl. Hessische KreiSrath deS Kreises Gießen.

P r i n j.

Bekanntmachung,

das A blad e » von Ban schütt betreffend.

Auf Antrag Großh. Bürgermeisterei dahier, wird das fernere Abladen von Bauschutt vor dem Neu- weger Thore dahier/ bei einer Strafe von 1 fl. 30 fr. hierdurch verboten.

Gießen den 15. November 1847.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Bekanntmachung, das Reinigen der Straßen betreffend. \

Es wird zu einer vollständigeren Straßenreinigung in hiesiger Stadt mit dem Bemerke» hier­durch aufgesorbert, daß die in dieser Beziehung bisher geübte Nachsicht fortan nicht mehr Platz grei­fen wird.

Gießen den 15. November 1847.

Der Großherzogl. Hess. Kreisrath daselbst.

Prinz

Besondere Bekanntmachungen.

2169) In der am 29. Oktober d. I. dahier abgehaltenen Hauptversammlung der Vereinömitglieder der Spar- und Leihkasse für den Kreis Gießen, wurde die Rechnung über die Verwaltung des Jahres 1846 statutengemäß abgeschlossen, deren Ergebnisse in nachstehender Uebersicht dem Publikum vorgelegt werden:

A. Das Activ-Vermögen beträgt:

1) an Kassevorrath . . . 8159 fl. 45 fr.

2) an Kapitalien, welche von 2645 Debitoren,

> also durchschnittlich mit 68 fl. von einem

Einzelnen verschuldet und mit 5% ver­

zinset werden . 178821 fl. 37 fr. /

3) an ausstehenden aber noch nicht fälligen

Stückzinsen . . . . . 3425 fl. 26 fr.

4) an Jahreszinsen, welche zwar fällig aber

noch nicht bezahlt worden sind . . 125 fl. 2 fr.

, Summe 190831 fl. 50 fr.

B. Das Passtv-Vermögen beträgt:

1) an Einlagen, welche von 1482 Creditoren zur Kasse gegeben worden und von dieser 3 '/z % verzinset werden und zwar: