Ausgabe 
13.1.1847
 
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für die Stadt und den Kreis Gießen.

Jfß I. Mittwoch den 13. Januar l.S^Ü7*

Bekanntmachung

d" durch die Polizeidiener der Stadt Gießen im Jahr 1846 vollzogenen Verhaftungen:

1) wegen Bettelns......61 Personen

2) Diebstahls......31

3) Betrugs......2

4) verbotenen Aufenthalts .... 13

5) zwecklosen Umhcrziehens .... ß

6) Trunkenheit ...... 2 ,,

7) Widersetzlichkeit.....3

8) Straßeuunfugs.....F

9) Einschleichens in fremde Gebäude . . 6

10) auf Requisition anderer Behörden . . . 75 M

Summa "' . 207 Personen.

Gießen am 11. Januar 1847. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen

Prinz.

Edictalladung.

62) Den im Concurse über den Ernst Noll'- schen Nachlaß aufgetretenen hiesigen Chirograpbar- Gläubigern und den Bevollmächtigten der auswär­tigen wird bekannt gemacht, daß der Hypothekar- gläubiger Heinrich Daniel Noll ein Arrange­ment vorgeschlagcn hat, welches im Termin

Dienstag den 19. l. M>,

Vormittags 11 Uhr, zum definitiven Abschluß gebracht werden soll. Die Ausbleivenden werden von der Theilnahme an solchem ausgeschlossen und müssen dann auf ihre Befriedigung verzichten, weil die Masse noch nicht zur Deckung der privilegirten Forderungen aus­reicht.

Gießen am 9. Januar 1847.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

M u h l.

Besondere Bekanntmachungen.

46) Der Ortsbürger Caspar Kling zu Wieseck ist für die gemeinschaftliche Wiesenanlage

im Wieseckthal als Wiesenwärter und zugleich für "den Feldschutz in den Gemarkungen Wieseck und Gießen verpflichtet worden, welches hierdurch zur Kenntniß der hiesigen Einwohner gebracht wird.

Gießen den 6. Januar 1847.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

67) Nach eingelangter höherer Verfügung sollen die Liften zur bevorstehenden Musterung des Jahres 1847 alsbald anfgeuvmmen werden. Demzufolge wird hiermit bekannt gemacht, daß, wer die Ver­setzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen will, dieses ohne Verzug und jedenfalls vor Abnahme der Ortsliste dahier anzu- zcigeu hat, weil auf später angebrachte Gesuche keine Rücksicht genommen werden kann.

Diejenigen, welche wegen Fehler reklamiren wollen, werden auf Anfrage darüber belehrt wer­den, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Reklamationen bedürfen.

Gießen den 9. Januar 1847.

Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.