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in ein Faß und thut so viel Schlehen — welche nur gequetscht, d. h. gekeltert aber nicht ausgepreßt werden — hinzu, daß es eine concentririe (verstärkte) Mischung gibt, von welcher man, wenn sie vergohren hat, so viel im Verhältnisse zu dem bereits vergohrenen Aepfelwein bringt, als oben angegeben ist
3. Zu jeder Ohm Aepfelwein werden 1, auch l*/2 Schoppen Spiritus vini (Weingeist) oder 2 bis 3 Schoppen Hefen- oder Fruchtbranntwein und 4 bis 5 Maas Wasser gethan. Den Weingeist schüttet man in das Faß, ehe der Most hineinkommt, und das Wasser kann beim Keltern beigemischt werden.
Wer Gelegenheit hat Weinhefe zu bekommen, der lege alsdann später seinen Aepfelwein darauf.
Dann empfehle ich noch besonders, sich der in Nr. 37 der 4andw. Zeitschrift von 1832 abgcbildeten Röhre beim Gähreu zu vedienen und das Abstechen des Weines im Frühjahre vorzunehmen.
Den Aepfelweinprovucenten, welche befürchten, daß der Wein durch das Abstechen an seiner Kraft verliere, kann ich die Versicherung geben, daß dieses nicht der Fall ist, indem ich das Abstechen jedesmal mit gutem Erfolge vorgenommen und noch fünfjährigen Aepfelwein in Krügen liegen habe, der an schöner und hochstehender Farbe einem firnen Traubenweine gleichsteht und an dem der gewöhnliche Aepfelwein- geschmack kaum mehr zu erkennen ist.
Bei der Bereitung des Birnwcins ist dieselbe Vorschrift wie beim Aepfelwein zu beobachten, nur mit der Abweichung, chaß es nicht nöthig ist, die Birnen so lange wie die Aepfel liegen zu lassen, und daß es, da die Birnen mehr Schleimtheile als die Aepfel enthalten, räthlich ist, wenn man einen dritten Thcil mehr Wasser und in demselben Verhältnisse mehr Branntwein dazu nimmt.
Zu Nr. K. G. 40732. , Gießen am 9. September 1847.
Betreffend: Die Verbesserung der Vogelsberg er
Rindvieh- Rave.
Der Großherzoqlich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
a n
die sämmtlichen Gr. Bürgermeister des Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Obcrhesscn bringe ich hierdurch mit der Aufforderung zu Ihrer Kenntniß, für den Fall, daß nach der Ansicht des Ortsvorstands in der betreffenden Gemeinde vorzugsweise Vogelsberger Vieh gezüchtet und unterhalten werden soll, mir Ihre Anzeige deßhalb binnen 8 Tagen zukommen zu lassen, damit ich solche dem landwirthschaftlichen Vereine mittheile.
Prinz.
Bekannt machung
des landwirthschaftlichen Provinzial-Bereinö von Oberhesscn,
bcfreffetib:
die Ausführung seiner Beschlüsse bezüglich der Verbesserung der Vogelsberger Rindvieh - Rache.
Wie den verehelichen Mitgliedern unseres Vereines und allen denjenigen, welche sich für dessen Bestreben interessiren, durch die Bekanntmachungen in der laudwirthschaftl. Zeitschrift und ihren Beilagen zur Kenntniß gekommen, haben wir uns namentlich in der neueren Zeit lebhaft mit der Frage beschäftigt, wie, neben Fortsetzung des bisherigen Bestrebens, für die gesegneteren Gegenden mit allgemeiner Stallfütterung durch Einführung geeigneter ausländischer Zuchtstiere die Viehzucht zu heben,' auch auf Reinhaltung und Veredlung der Vogelsberger Rindvieh - Raoe in sich selbst zu wirken sehn möchte.
Aus der Beilage Nr. 38, ausgegcbcn mit der Nr. 50 der Zeitschrift von 1846, ist zu ersehen, wie der Ausschuß die gestellte Frage zu lösen hofft.
„Es sollen hiernach diejenigen Gemeinden in Oberhessen, welche vorherrschend „Vogelsberger Vieh züchten und unterhalten, oder demnächst unterhalten wollen, zu „einer deßfallsigen Anzeige bei dem Vereine aufgesvrdcrt werden, um Preisver- „theilungsbezirke bestimmen zu können, in welchen bei Zuerkennung der Preise wo „möglich drei Viertheile der zu verwendenden Summen auf preiswürdiges Vogels- „berger Vieh und ein Viertheil auf preiswürdiges Vieh anderer Gattungen ver- „wendet werden sollen."


