Ausgabe 
10.7.1847
 
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diesem Zweck ist es nothwcndig, daß ich Sie zu Hause antrcffe und das Verzeichniß der neuen Ortsbürger sowie Deneniaen, welche bisher betriebene Gewerbe niederlegen oder neue Gewerbe anfangen wolle», vorst,,de Sie wollen dcßhalb die betreffende Aufforderung zu dieser Erklärung vorder öffentlich durch die Schelle in Jbren Gemeinden bekannt machen lassen und zugleich ein localknndtges Gemcinderalhs« mitalied als Beisitzer bei dem betreffenden Geschäfte bestimmen. , . , ., , . m .,

Beziehung der ?lusstcllung einer Gewerbestatistik wollen Sie zugleich abgesonderte Verzeichn

E "?die hei den verschiedenen Gewerben beschäftigten Gesellen und Lehrjungen (letztere getrennt), L) über die Zahl der männlichen Handarbeiter, als Holzhauer, Tagelöhner, Chaussee- und Elsen« -X stber'dft^Zahl^der weiblichen Handarbeiter, als Näherinnen, Wäscherinnen, Büglerinnen re., st) über männliches Gesinde zur persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaft, als Bediente, Kutscher, Zager, Gärtner, Köche, Haushofmeister re.,

e) über Knechte und Jungen bei der Landwirthschaft, .

f) über weibliches Gesinde zur persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaft, als Kammer« und Stubenmädchen, Köchinnen, Wärterinnen, Ammen rc. und

p-) über Mägde und Mädchen bei der Landwirtbschaft und der anderen Gewerben, alsbald auf« ä »euen und mir bei der Ankunft in Ihren Gemeinden zum weiteren Gebrauche übergebe».

Hirsch.

Edictalladung.

1140) Nachdem der Handelsmann Levi Hör« ter 11. von Schwcinsbcrg seine Insolvenz dahier anqezeigt bat, so ist zur summarischen Schulden« liquidation, wie auch zum Versuch der Güte, Ter­min auf den

15. Juli, Morgens 9 Uhr, anher «»gesetzt worden.

Sämmtliche Gläubiger werden aufgefordert> in diesem Termin ihre Forderungen summarisch, je­doch wo möglich unter Vorzeigung der Bewctsur« kunden in Person oder durch gehörig legitumrte Bevollmächtigte anzugeben, widrigenfalls die be­kannten Gläubiger als dem Beschlüsse der Mehr­heit der Erscheinenden beitretend angesehen, die un­bekannten aber unberücksichtigt bleiben werden.

Kirchheim am 14. Juni 1847.

Kurfürstliches Justizamt.

G l e i in. vstt. Pfeffer.

Besondere Bekanntmachungen.

1270) Die Regulirung der Gewerbesteuer für 1848.

Alle Diejenigen, welche ein seither betriebenes Geschäft niederlegen oder ein neues anfangen wol­len, werden ringeladen, dieses zum Behufe der Wahrung in den Ab- und Zugangsregistern läng­stens binnen 8 Tagen dahier anzuzeigen.

Gießen den 1. Juli 1847.

P I. V. d. B.

Ker Beigeordnete

Rühl.

1268) Die Verloosung 372 procentiger städtischen Schuldverschreibungen auf Inhaber.

Durch die, gemäß der Bestimmungen des Schuldcntilgungspläns der Stadt Gießen vorge­nommene Verloosung, sind die nachfolgenden Capi­talien zur Rückzahlung bestimmt worden:

t!

A

fr

156.

1000

B.

fr

84.

500

C.

242.

100

H

C

r

505.

100

c.

fr

520-

100

rr

c.

n

570

100

D.

fr

72.

50

M

D.

rr

77.

50

3000 ff.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hier­von in Keuntniß gesetzt und zugleich aufgefordert, ihre Capitalien bis zum 1. October d. I. gegen Zurückgabe der Schuldverschreibungen und der noch nicht verfallenen Zinscoupons bei der Stadtkasse dahier in Empfang zu nehmen, weil von dem 1. October au die Verzinsung der Capitalien nicht mehr stattfindet.

Gießen den 6. Juli 1847.

I. V, d. B, Der Beigeordnete Rühl.

1269) Die Wahrung der Besttzwechsel von Immobilien für das Jahr 1848.

Mit dem Monat August d. I. beginnt die Wahrung der Besitzwechsel in den Steuer- und Grundbüchern; es sind daher die Urkunden über dergleichen Besitzwechsel, als Kauf- und