Ausgabe 
7.8.1847
 
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der Familien einwirken, in welche üble Lage sie namentlich die Gemeinden in Ansehung der Erfüllung ihrer Verbindlichkeit zur ausreichenden Unterstützung ihrer Armen versetzen.

Und sind wir nicht unempfänglich gegen solche Mahnungen der Zeit, so dringt sich uns die Frage auf in welcher Weise wir, mit unfern Kräften und in unserm Kreise, ähnliche.beklagenswertste Ereignisse für die Zukunft, wenigstens für eine große Anzahl der Gemeinde-Einwohner und für die Gemeinden selbst, minder drückend zu machen vermögen, wenn wir auch nicht im Stande sind, alle traurige Folgen - derselben aufzuheben? , . ,

Meines Erachtens liegt es in der Hand der Gemeinden selbst, hierauf mit Erfolg hinzuwirken, wenn sie sich entschließen, jährlich, zur geeigneten Zeit, eine bestimmte Quantität Brodfrncht anzukaufen, um aus dem Vorrathe zur Zeit der Roth und etwaiger Theuerung ihre Angehörigen, ,e nach den Verhält­nissen derselben, thuls gegen Entrichtung des Preises der Selbstkosten, theilS unentgeltlich, zu unterstützen.

In jedem Jahre zeigt sich das Bedürfniß, den minder wohlhabenden und armen Gemeinde-Einwoh­nern zu Hülfe zu kommen, in keinem Jahre also werden dergleichen Frnchtvorräthe als überflüssig zu betrachten scyn, während sie für Zeiten der Roth und Theuerung höchst segensreich und zum namhaften Vortheile der Gemeinden angewendet werden können.

Aber nicht allein bezüglich der Armcnunterstützung wird sich eine solche Maßregel als wohlthatig erweisen, sondern auch in Hinsicht auf die Abwendung der Nachtheile welche diejenigen Gemeinde-Einwoh­ner, die jährlich genöthigt sind, ihre geernteten Früchte zeitig zu veräußern, durch wucherische Einwirkun­gen zu erleiden haben,-indem ihnen gewöhnlich nicht die laufenden, sondern weit geringere Preise geboten werden, und Noth und Drang der Gläubiger ihnen keine Wahl lassen, als ihre Vorräthe für die ihnen . nebotencn Preise, öfters nicht einmal gegen baares Geld, sondern theilweise gegen, meistens unnöthige, Maaren abzugeben. Solche Nachtheile werden sich in weit geringerem Maaße zeigen, wenn die Gemein­den ihren Angehörigen die Früchte, welche sie verkaufen müssen, und wofür sie den eigentlichen Werth nicht erhalten können, soweit ihre Kräfte reichen, um die laufenden Preise abnehmen.

Man kann nicht einwenden, daß die Gemeinden durch Maßregeln solcher Art zu große Verluste zu befürchten hätten, denn die Verbindlichkeit zur Armcnunterstützung liegt ihnen ob, und diese wird durch Abgaben von Mehl oder Brod weit wirksamer und mit geringeren Kosten verliehen, als durch baares Geld.

Werden ferner dergleichen Fruchtankäuse in jedem Jahre um die Zeit, in welcher die Früchte der Regel nach am wohlfeilsten zu erhalten sind, von der Zeit der Ernte bis um Martini, vollzogen und wird diejenige Quantität, welche allenfalls nicht gebraucht wird, um die Zeit, in welcher die Früchte gewöhnlich am theuersten sind, von Pfingsten bis zur Ernte, wieder verkauft, so wird der in einem oder dem andern Jahre fich ergebende Verlust dnrch den Gewinn in andern Jahren sicherlich ausgeglichen.

Wird also der Fruchtvorrath gebraucht, so gereicht der Ankauf den Gemeinden zum wesentlichen Nutzen, und ist derselbe nicht nöthig, so wird der Wiederabsatz keinen namhaften Verlust zur Folge haben.

Aber wenn ein solcher Verlust auch zeitweise entstünde, so wird derselbe ohne allen Zweifel durch die pekuniären Vortheile der Vorraths-Anhäufung und die Beruhigung, die sie für Zeiten der Roth und Theuerung gewährt, reichlich ausgewogen.

Die Anschaffung der Frnchtvorräthe ist auch überall ausführbar.

In jeder Gemeinde, wohl ohne Ausnahme, finden sich auf gemeinhcitlichen Gebäuden Räume in Rathhäusern, Schulhäusern, Kirchen ic., wo diese Vorräthe je nach dem Umfang der Gemeinden von 50100150 Maltern ohne Schwierigkeit ausgespeichert werden können, und in den tocnü gen Gemeinden, in welchen es doch an solchen Lokalitäten fehlt, wird es ohne große Kosten möglich sehn, einen geeigneten Raum zu miethen.

Dann ist die Verwaltung dieser geringen Natural-Vorräthe und die Controlc so einfach und mit so wenig Mühe verbunden, daß sie von Bürgermeister und Gemeinderath nach bestimmten Instruktionen mit Leichtigkeit gehandhabt werden kann, wenn der Ortsvorstand von regem Wichtgefühle und Ernst, für das Wohl der Gemeinde zu wirken, durchdrungen ist.

Endlich fehlen in keiner Gemeinde die Mittel zur Anschaffung der Früchte, denn, kann nicht bestritten werden, daß sie dem Wohle der Gemeinden förderlich ist, so darf selbst eine Capitalausnahrne zu diesem Zweck als kein Opfer angesehen werden. ,

Alle diese Erwägungen bestimmen mich, den Ortsvorständen die Entfchließung zur Anlegung von dergleichen Fruchtmagazinen dringend ans Herz zu legen. Sie wollen darüber den Gemeinderäthen ausführliche Vorlage machen und mir die Erklärungen derselben möglichst bald einsenden. Wünschen Sie eine Zemeinschastliche Berathung mit sämmtlichen Gr. Bürgermeistern und etwa einem Mitgliede des Ge-