vdt. Prinz.
dingt einrselöst werden.
Gießen den 14. August 1847.
Die Pfandbausverwaltung. Bieler. Pfeil.
i 642) Main-Weser-Eisenbahn.
W dstrste angemcffen erscheinen, wenn diejenigen Grundbisitzer ter Gemarkung Gießen, deren Grundstücke ganz oder tbeilweise in die Begren- znngslinien Cir Eisenbahn fasten, dieselben nicht wieder bestelle» wollten. Es wird zu diesem Zweck auf mehrfach ausgesprochenen Wunsch das Bähn-
tipn noch Umschreibung statifindeu kann, indem die Borarbeiten zur Versteigerung durchaus keine Störung zulassen, und daher die Säumigen sich zu gewärtigen haben, ihre Pfänder erst in dem Bersteigernngstermin gegen baare Zahlung einlösen zu können.
Bei Pfändern aus wollenen Stoffen, dre bereits 6 Monate verpfändet sind, kann der Termin nicht, mehr erneuert, dieselben muffen vielmehr nnbe-
B e k a n n t m a ch u n g.
Am gl. v. M. ist auf dein hiesigen Wochenmarkte einer unbekannten Weibsperson eine hölzerne Büchse mit TnW^GenchMriit dieses Geldes hat sich binnen vier Wochen zur Empfangnahme desselben dahier anzumelden, widrigenfalls darüber anderweit verfügt werden wird.
Gießen am 23. August 1847. ^er Großh. Hess. Krcisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Keuntuiß dient.
Gießen den 1. Septentber 1847.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
1)96) Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand - und Leihanstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Lcih- nnfhut deren Pfänder in den Monaten Januar,
W«r«, 'M
ve,fast « sii d, werden aurgefordert, in dem Zeil- raume vom IS August bis eittschliefrlich den 11. September, dieselben entweder e.nzu- löseu ooer zu prvlongneu, als sonst deren Beistcige- rung am 18. Mover d. I. siattfiüdet. ,
Obiger Zeitraum muß um so mehr pünktlich
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Ministerial-Ausschreiben erlassene Verbot des Ankaufs von Kartoffeln durch Brandweinbrenner bis auf weitere Perfügung in Kraft bleibt.
Darmstadt am 25. August 1847. ~
Großberzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der ^ustrz.
■ In Verhinderung des Staats-Ministers:
v. Leh m an n. v. Riess el.
s))?i+ [ui fr er er Geuehmiguna ist der, eingehalten werden, als sonst nach Ablauf der iea o M t ♦“ 60rt Frist, wrdn Wo m.g, ProiWga.
auf den 12. tt. Io. ^etodrr UN ^anoraunvkr ,,A* itmtowrftiitt» üatistnden kann, indem die kittgezeichnete Gießer Jahrmarkt, aus Dienstag und Mittwoch den 5. u. 6. Oktober i. j.
verlegt worden, welches hiermit Für öffentlichen
Besondere B e k a n n t m a ch u n g en.
IC13) Di- gni-IMiL- AstM und GNtrndmachung brr -ms bem Ssmmnsrmchrr 18« herrühreudeu geglichen Forderungen an Stndrrende betreffend.
Die aus dem gegenwärtigen Scniester herrührenden gesetzlichen Forderungen an Studirende müffchii^bei Vermeidung^ des i» dem Artikel 137. der Disciplinarstatuten der Universität Gießen ang.drohten RechtsnachtheileS, bei der »nterzelchneten Behörde -
’ ' längstens bis zum 11. September b. I., . .
mittelst gehörig specificirter Rechnungen, zur Anzeige-gebracht, und längstens bis zum 6. Rovembcr d. I. geltend gemacht werden.
Gießen den 30. August 1847. . _■ ...
Das Großherzogliche UNiversttatsgerlcht.
Dr. Dr p g o p h o r u s.


