Ausgabe 
3.7.1847
 
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am

Zu K. G. 7925. *

Betreffend: den Fruchtmarkt zu Gießen.

Der Großherzoglich Hessische

F r u ch t p r e i s e

vorn 3. bis 10 Juli 1847

für die Stadt und den Kreis Gießen.

Ag. Samstag bau 3 Juli 18^47

I 1

..... -

Flei sch taxe.

Pfund gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . .

fr

14

1 I

10

pf.

2

91 n in. Die Zu­gaben durten in weiter nichts, alS in Fleisch von der

Lj r r»

2 'pf. ordinäres Brod 1 /

6

dtaxe.

aus ; Gersten- und

| Kornmehl bestehend

12

24 iI6

Pf.

1

1

Kalbfleisäl .....

6

2

selben Gattung bestehen ,u. zwar

2 Pf. gemischtes Brod

4

« .,

31 Lth. Wafferr

» Milchb

| aus 4 Walzen- und

12

25

2

1 f

1

1

Schweinefleisch . . .

Hammelfleisch gemästet

Leberwurst . . .

Bratwurst.....

14

10

14

18

N 1

aufioBfd. Fleisch nicht mehr als an dertksalbMd u.s. w. nach Brovvr«

j ÄSrnmehl bestehend veck.....

rod.....

37

1 1 1

2

I 1

1

Schwartemagen ...

Blutwurst......

gemischte Wurst . .

18

14

10

l 1 1

tion, welches auf 1 Pfd nicht völlig 5 Satti ausmacht.

Mark

1 Maas Milch . .

1 Pfund Butter

tpreise.

1 8

19

1

geräucherter Speck . . .

20

Köpke. $ü6e, Se>

auch

| 20

1

Schinken......

20

raub.wie auch die

8

1

Dörrfleisch.....

18

ganibtur'qenunb

3 Eher ....

1 Pfund Waizenmehl

4

I

Rindsfctt......

18

nicht genießbaren

-s>r

1

Hammelsfett.....

Schweineschmalz ausgelas-

18

Stärke vom HalS

1 grob geschalte Gerste . ....

1 n klein geschälte Gerste......

i 8

1

sind von der Zu

12

t

seneS . . ....

desgleichen, unausgclaffen

26

24

_

gabegänjlich aus­geschlossen.

Städte

Gemas

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen.

Friedberg . . . . Gießen .....

Grünberg.....

Marburg ..... Wetzlar.....

das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel

'Pf. | R. fr. 2001 20 30 200; - -

; 22 30

1 17 3

90 9 20

Pf. fl.; fr. 190 18 24 200 19 20 - 141 84, 8l 25

Pb

170

72

ff- j er.

111 7

11

16 30

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K reisrath d e s Kreises.Gießen

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die sammtlichen Gr. Bürgermeister dieses Kreises mit Ausnahme desjenigen zu Gießen.

Um zu verhüten, daß Diejenigen, welche die hiesigen Fruchtmarkte besuchen und Getraide, Hülsenfrüchte, Mebl und dergleichen zum Verkaufe ausstcllen, nicht in die Lage kommen, ihre Maaren um jeden Preis verkaufen oder solche wieder heimführen zu müssen, ist die Einrichtung getroffen, daß feder Verkäufer, wenn er es wünscht auf desfallsiges Aninelden bei dem Marktschreiber seine unverkauften Marktobfecte von einem Markte zum anderen dahier einstellen, und darauf einen entsprechenden Vorschuß aus städtischen Mitteln erhaltMhkann^re Bürgermeister aus, dieses in den resp. Gemeinden alsbald gehörig zu ver­

öffentlichen und wie geschehen binnen acht Tagen einzuberichten.

" Prinz.