Ausgabe 
3.4.1847
 
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mrn drückend bleiben, die Mittel der Stadt- und Armenfonds sind jetzt schon in hohem Grade durch die Aufbringung der laufenden Unterstützungen der Armen in Anspruch genommen, einer namhaften Anzahl armer älterer und arbeitsunfähiger Personen wird die fortdauernde unent- geldliche Verabreichung einer täglichen kräftigen Suppe gewiß zum Trost und wirksamer Hülfe gereichen und mancher Arbeiter, manche Familie, wird es dankend erkennen, daß ihnen bei dieser Theuerung die Mittel geboten werden, für den verhältnißmäßig geringen Betrag von 2-6 fr., wofür auch in Zukunft eine Quantität nahrhafter Suppe von 1J/24J/2 Schoppen wird be­zogen werden können, sich und ihre Familie einen großen Theil des Tages hindurch, ohne eigne Sorge für die Zubereitung ihrer Speisen und ohne Verlust an Zeit, welche der Erwerbung von Verdienst gewidmet werden kann, ausreichend zu ernähren.

Aus diesem Grunde laden wir jetzt schon die bisher mit Beiträgen gezeichnet habenden Mitglieder des Hülfs-Vereins und alle hiesigen Einwohner, welche an -er An­stalt Zntereffe nehmen, ein,

Uebermorgen, Samstag den 3 d. M., Abends 6 Uhr, sich in dem größeren Saale des kreisräthlichen Bureaus einzufinden, um Nachweisung über die bisherigen Verwendungen des zu Unterstützungen disponibel gewesenen Fonds zu erhal­ten und an der Berathung über die Frage des ferneren Fortbestands der Anstalt, der Aufbrin­gung der dazu erforderlichen Mittel und der Art der Verwendung derselben Antheil zu nehmen. Wir fügen den angelegentlichsten Wunsch bei, -ast -Le Versammlung recht zahlreiche Theilnahme stn-en möge, wodurch eine umfangreichere und gründlichere Berathung des Gegenstandes ermittelt wird.

Gießen den 1. April 1847.

Das Comitä des Hülfsvereins und Namens desselben

P

Besondere Bekanntmachungen

567) Zn dem Gewahrsam des unterzeichneten Gerichts befinden sich mehrere Reste Kattun und Druckzeuge, deren Eigenlhümer unbekannt sind.

Ansprüche an diese Gegenstände, die in dem Vcrhörlocal des hiesigen Provinzial-Arrestbaufts eingesehen werden können, sind binnen acht Tagen geltend zu machen, gegenfasis anderweit darüber verfügt werden wird.

Gießen den 1. April 1847.

Gr. Hess. Criminalgericht der Provinz Oberhessen.

Hopfner.

566) Der Stadtvorstand hat beschlossen, hiesige unbemittelte Einwohner mit Setzkartoffeln zu un­terstützen, jedoch vorbehaltlich des demnächstigcn Ersatzes entweder in Geld oder in Natur. Um nun das desfallsige Bedürfniß zu erfahren, wer­den diejenigen Einwohner, welche eine solche Un­terstützung in Anspruch nehmen wollen, hierdurch aufgefordert, ihren Bedarf binnen 3 Tagen bei der Bürgermeisterei anzuzeigen.

Gießen den 1. April 1847.

Z. B. d. B.

Der Beigeordnete.

r i n z. Dr. B a n s a.

530) Der Pfandschein »AS 3580. über einen Sommerrock ist angeblich verloren worden. Es werden daher diejenigen, welche etwa Ansprüche daran bilden könnten, aufgcfordert, solche inner­halb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, ge­genfalls das Pfand verabfolgt werden wird.

Gießen den 26. März 1847.

Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

547) Holzversteigerung im Gießer Stadt­walde.

Die in dem Anzeigeblatt »AS 24. u. 25 auf heute bekannt gemachte Holzversteigerung im Gießer Stadtwalde, hat wegen eingetretenen Negenwetters nicht stattfinden können und soll nun

Mittwoch den 7. April d. I.,

Morgens 9 Uhr, abgehalten werden.

Gießen am 29. März 1847.

Der Bürgermeister Z. d. V.

Der Beigeordnete Rühl.