Imzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
J|o 96. Mittwoch den 1. December 1S47.
Amtlicher T h e i l.
' Bekanntmachung,
die ärztliche Behandlung der hiesigen armen Kranken betreffend.
Die Direction des hiesigen akademischen Hospitals übernimmt vertragsmäßig vom 1. künftigen Monats an, mit alleiniger Ausnahme der Kranken des Bürgerhospitals, die ganze Armenpraris der Stadt Gießen dergestalt, daß
nichibettlägcrige Kranke, welche ohne allen Nachtheil ihre Wohnungen verlassen können, in der sogcnannlen ambulatorische» Klinik, bettlägerige oder solche Kranken, die ohne Nachtheil sich aus ihrer Behausung zu entfernen nicht im Stande sind, in ihren Wohnungen, endlich mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, sodann solche Kranken, deren Zustand einer besonderen Wartung und Pflege, oder complicirte Verbände, Vorrichtungen u. dgl. erheischt, in daö akademische Hospital selbst ausgenommen und dort behandelt werden.
Zur Darnachachtung für die hierbei Bethciligten wird dieses andurch mit dem Anfügen veröffentlicht, daß alle Diejenigen, welche berechtigt sind, ärztliche Behandlung auf Kosten der hiesigen öffentlichen Armenfonds in Anspruch zu nehmen, sich für die Folge deßsalls unmittelbar an die Direction des akademischen Hospitals zu wenden haben.
Gießen den 18. November 18-17.
Großherzogi. Armen - Commission dahier.
Z u l e h n e r.
vdt. Lauer.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Großherzoglichen Armen - Commission der Stadt Gießen, die ärztliche Behandlung der hiesigen armen Kranken betreffend, bemerken wir, daß zur Anmeldung der Kranken, sowie zur Empfangnahme der ärztlichen Vorschriften, mit Ausnahme von dringenden Fällen, die Stunden von 10—12 bestimmt sind. Die Kranken haben sich, der Regel nach, bei den in dem akademischen Hospitale wohnenden Assistenz-Aerzten zu melden, welche die nöihigen Auszeichnungen vornehmen und demjenigen von uns, in dessen Funktionen die Behandlung des Krankheitsfalles gehört, alsbaldige Anzeige machen werden.
Gießen den 19. November 1847.
Die Direktoren des akademischen Hospitals daselbst.
Dr. Wernher. Dr. Vogel.
Besondere Bekanntmachungen.
2207) Der Pfandschein M. 7332 über einen Oberrock (Paletot), ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder denselben eiulösen will, so werden diejenigen, welche etwa Ansprüche an
jenen Schein bilhen könnten, aufgefordert, solche innerhalb 8 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand ohne Weiteres verabfolgt wird.
Gießen den 24. November 1847.
Die Pfandhausverwaltung.
Bieler. Pfeil.


