Gießen am 28. Januar 1846.
Der Großherzoglich Hessische
an
Zu Nr. K. G. 1274.
Betreffend. Die nochmall.ge Abhaltung des s. a. Alsfelder NcujahrmarktS.
ALVMLL E ** ****». am ®‘e b‘e Unterstützung der Armen in den bei weiten, meisten Fällen
am wirksamsten und für die Gemeinden am wenigsten belästigend gewähren, und für deren Interesse in mehr wue Emer Beziehung sorgen, wenn Sie den vermögens- und arbeitslosen, abe arbettsfä ae.t E n ob nern Ihrer Gemeinden Beschäftig«».; und Verdienst verschaffen' arveltöfah.ge» ^.nwoh- m also muß ihre nächste Fürsorge gerichtet sein und an Gelegenheit dazu kann es Ihnen bei regem Sten a^fSefmU St-cäütarrSnTb,emhfö na“*$ ^stattet die jetzige milde Witterung fast überall Ar beiten an --tc in,, Viuiml-, Wald- oder Feldwegen, welche m allen Gemeinden theilweise noch der Vcrbes- J,br’”9cnb bedursm und Sie haben daher hierin ein einfaches und sicher nützliches Mittel in der Hand, .nanchcn Armen, welchen sonst eine Unterstützung aus der Kaffe gewährt werben müßte, einigen Verdienst der^Gemeüide^ Noth abzuhelfen, die Nothwendigkeit der baaren Geld-Unterstützung ans
der Geine nd kaffe vermindern und gleichzeitig der verderblichen entsittlichenden Bettelei vorzubeugen.
d-ese Andeutungen beherzigen und nach ihnen verfahren.
sollten fick der ibni->/ ,'el?e’len Ä müssen, daß arbeitsfähigen Armen, welche sich etwa weigern
mündekafst zu Msagen ist.^ werdenden Gememdearbeit zu unterziehen, jede Unterstützimg ans der Ge- _____________ P r t n z.
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
toCÖCÄ ed.66a[b Ihren Gemeinden veröffentlichen, daß der Stadt Alsfeld die nochmalige Abhaltung eines Kramermarkts auf Mittwoch den 4. Februar l. I., gestattet worden ist.
P r i n z.
Besondere Bekanntmachungen.
139) Oeffentliche Ladung.
Nachdem das Stift zu Rotenburg gegen i. Caspar Möller, 2. Heinrich Möller, 3. die Witkwe des Heinrich Moller 3r Catharina Elisabetb, ge- borue Schaarmann, sämmtlich zu Meckbach, folgende Klage:
„Der befeuern Heinrich Möller 3r und dessen „Ehefrau, Calbarina Elisabetha, geborne Schaar- „maim, zu Meckbach, erborgten laut Anlage A „am 10. Dezember 1818 bei dem Stift zu Ro- „tenbnrg unter solidarischer Verbindlichkeit ein »511 5% verzinsliches, innerhalb einer vierteljährigen Kündigungsfrist zurückzahlbares Dar, „lehn von 320 «f. Dieses Darlehn ist bis auf „180 4 zurückbezablt und es stehen die Zinsen „hiervon vom 29. September 1842 zurück.
„Heinrich Möller 3r ist verstorben und von „seinen beiden hinterlassenen, rubrieirten Söhnen, „den Mitverklagten, beerbt worden.
„Das Capital nebst rückständigen Zinsen ist „den Verklagten vor länger, als einem Vierteljahr, gekündigt; Zahlung ist jedoch noch nicht „erfolgt und wir sehen uns daber genvthigt, zu „klagen und Kurfürstliches Landgericht gehorfamst „zu bitten:
„die Verklagten zur Zahlung des Capi- „talrests der 180 nebst rückständigen „Zinsen zu 5% von Michaeli (29. Sep- „tember) 1842, eventuell zu Abtretung „der Hypothek zum Behuf des Verkaufes „schuldig zu erkennen und dieselben in die „Prozeßkosten zu verurtbeilen,"
angestellt und behauptet bat, daß der Mitverklagte Heinrich »Lotter nach Amerika ausgewandert und dessen Aufenthaltsort unbekannt sein soll, so wird dem gedachten Heinrich Möller die Klage hierdurch mitgetheilt, um sieh darauf im Termine
den 6. März d. I., zu erklären und mit dem Kläger bis zum Schluffe zu verhandeln; — demselben auch eröffnet, daß


