Ausgabe 
30.9.1846
 
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Änzeigebtatt

für -ie Stadt und den Kreis Gießen.

78. . Mittwoch den 36. September .LGT6.

srr. 29. vom 20. September 1846. des Gr. Hess. Regierungsblatts.

Bekanntmachung,

zollfreien Einlaß von Mehl- und Mühlenfabrikaten, Getreide und Hülfenfrüchten betreffend.

h(, tEfs Großberzogs Königliche Hoheit haben in Betracht der fortdauernd ungewöhnlich hoch stehen- XSl m'u" ^'Wartung eines in nächster Aussicht stehenden Beschlusses des Zollvereins Mib enkab '' 7"ehm,gen geruht, daß ausländisches Mehl und folgende ausländische Mudienfabllkate, nämlich ge,chrotetc und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, deßgleicben fi5am>Pn mDCr 9CJCt,r te $ire' öom ersten Oktober d. I. an und vorerst bis zum ersten Mai 1847 fiel vom Eingangszolle ui bas Großherzogthum eingeführt werden dürfen.

Zudem dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich bemerkt, daß die Ver- fnguugen vom Z und vom 26 Februar d. I. über den zollfreien Einlaß von Getreide und von Hül- fcnsruchten fortwährend in Wirksamkeit bleiben.

Darmstadt den 19. September 1846.

Aus allerhöchstem Auftrag: Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. Zimmermann.

Schleiermach er.

Zu 35 K. G. 11984.

B etreffend: Die Landgestütsanstalt nunmehr die Untersuchung der als Beschäler benutzt werdenden Hengste von Privatperso­nen für 1847.

Gießen am 24. September 1846.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

<xh In Folge eingclangter höchster Entschließung fordere ich Sie hiermit auf, denjenigen Personen in chren Gemeinden, welche Hengste zum Bedecken von Stuten im Jahr 1847 benutzen und solche der be- vo stabenden Ilu.ersuchung unterwerfen wollen, bekannt zu machen, daß sie ihre desfallstqe Erklärung schmtliu, oder mündlich längstens b,s zum 10. October l. I um so gewisser auf meinem Büreau abzu- Srn rv V 6 «"? ?uf fpatcre. Anmeldungen keine Rücksicht genommen werden könne, und sie daun hieroits mit ihren Gefuchen abgewiesen werden müßten.

Prinz.