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1846

Mittwoch -en 29. April

bindung zwischen Alsfeld und Neustadt betr.

11. Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der is­raelitischen Relegionsgemeinden im Kreise Hungen für 1848.

111 Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Groß- herzogl.' Hessischen Ludewigs-Universität zu Gießen im Som-

allgemem ihren Anfang nehmen werden.

Vl. Sterb falle Gestorden sind: am 6. März der pensionirte Drsirictseinnehmer Schnadelius zu Hernsheim und am 25. der Professor Dr. Georg Wilhelm August Sell zu Gießen.

Nr. IS. vom 23. April 1848.

Bekanntmachung, die Erhebung des Chauffeegeldes auf den Staats- und Provinzial-Straßen betreffend.

Auszüge aus dem Gr. Hess. MegieruugsblatLe Rr. 17. vom 18. April 1846.

I. Bekanntmachung, die Aufhebung der Borenpoftver- merhalvjahre 1846 gehalten und am 27. Apnl bestimmt und

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7ln^ig<blatt

für die Stadt und den Kreis Gießen

P o l i z e i - B e r f ü g u n g e n.

Auf Ansuchen der Gr. Baubehörde wird jedem Unberufenen das Betreten aller zu dem in Bau begriffenen, hiesigen neuen Anatomiegebäude gehörigen Räume bei 1 fl. 30 fr. Strafe andurch untersagt.

Gießen am 16. April 1846. Der Gr. He ff. Kreisralh des Kreises Gießen.

__________________________________ P r i n z

Die destebende Vorschrift, wonach alle dabier sich aufbaltenden Studnenden ohne Unterschied, binnen den ersten acht Tagen eines jeden Lehrkursus selbst dann, wenn ihre seitherige Wohnung nicht geändert worden, von denen, bei welchen sie logiren, auf dem Gr. Polizeibüreau angezeigt werden sollen, wird hierdurch mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der festgesetzten Frist, gegen die Säumigen die Erkennung der für diesen Fall angedrohteu Strafe von 1 fl. 30 fr. veranlaßt

werden wird.

Gießen den 21. April 1846.

Besondere Bekanntmachungen.

639) Da die geometrischen Vorarbeiten für die Main-Weser-Eisenbahn in der Kürze beginnen, so werden die betbeiligtcn Grundeigenthümer hiervon mit dem Bemerken in Kenutniß gesetzt und aufge- forvert, den damit beschäftigten Ingenieurs ooer deren Beauftragten keinerlei Hiuderniffe hierbei in den Weg zu legen, da die Beschädigungen an Crescenzien auf Austchen der Grundbesitzer durch das Feldgericht abgeschätzt und billige Entschädi­gung hierfür geleistet werden wird.

Gießen den 20. April 1846.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

679) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen der nunmehr begonnenen An­lage des neuen Straßenpflasters durch das Selters- thor nicht gefahren, auch der Seltersweg, insoweit

Der Gr. Hoff. Kreisrath des Kreises Gießen. In dessen Abwesenheit.

Z u l e b n e r.

daselbst das Pflaster aufgebrochen, nicht passirt werden kann.

Gießen den 23. April 1846.

Der Bürgermeister G g. Reibe r.

670) Mit der Vertilgung der Maulwürfe in der Gießer Gemarkung ist Johann Zost Krämer von Biedenkopf beauftragt, weshalb die Grundbesitzer aufgefordcrt werden, demselben bei Ausübung seines Geschäfts nicht hinderlich zu sein.

Gießen den 23 April 1 346.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

666) Wegen der diesjährigen Musterung und Loosziehung der Conscriplionöpflichtige» werde« Letztere auf die kreisräthliche Bekanntmachung